Am 1. November 2020 trat das Gesetz vom 13. April 2019 zur Schaffung eines Zivilgesetzbuches und zur Einfügung von Buch 8 „Der Beweis“ in dieses Gesetz in Kraft. Seitdem trägt das Zivilgesetzbuch vom 21. März 1804 den Titel „Altes Zivilgesetzbuch“.
Letztendlich wird dieses neue Zivilgesetzbuch aus den folgenden zehn Büchern bestehen:
- Buch.1 Allgemeine Bestimmungen
- Buch 2. Personen, Familie und Vermögensrecht in Paargemeinschaften
- Buch 3. Güter
- Buch 4. Erbschaften, Schenkungen und Testamente
- Buch 5. Schuldverhältnisse
- Buch 6. Außervertragliche Haftung
- Buch 7. Sonderverträge
- Buch 8. Beweis
- Buch 9. Sicherheiten
- Buch 10. Verjährung
Sachstand
Informationen über den Stand der einzelnen Bücher finden Sie weiter unten.
- Buch 1. Allgemeine Bestimmungen
Das Gesetz vom 28. April 2022 zur Einführung von Buch 1 „Allgemeine Bestimmungen“ des Zivilgesetzbuches wurde am 1. Juli 2022 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft (am ersten Tag des sechsten Monats nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt). - Buch 2. Personen, Familie und Vermögensrecht in Paargemeinschaften
Das Gesetz vom 19. Januar 2022 zur Einführung von Buch 2, Titel 3 „Vermögensrecht in Paargemeinschaften“ des Zivilgesetzbuches und Buch 4 „Erbschaften, Schenkungen und Testamente“ des Zivilgesetzbuches wurde am 14. März 2022 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Es trat am 1. Juli 2022 in Kraft. - Buch 3. Güter
Das Gesetz vom 4. Februar 2020 zur Einfügung von Buch 3 „Güter“ wurde am 17. März 2020 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht und trat am 1. September 2021 in Kraft. - Buch 4. Erbschaften, Schenkungen und Testamente
Das Gesetz vom 19. Januar 2022 zur Einführung von Buch 2, Titel 3 „Vermögensrecht in Paargemeinschaften“ des Zivilgesetzbuches und Buch 4 „Erbschaften, Schenkungen und Testamente“ des Zivilgesetzbuches wurde am 14. März 2022 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Es trat am 1. Juli 2022 in Kraft. - Buch 5. Schuldverhältnisse
Das Gesetz vom 28. April 2022 zur Einführung von Buch 5 „Schuldverhältnisse“ des Zivilgesetzbuches wurde am 1. Juli 2022 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft (am ersten Tag des sechsten Monats nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt). - Buch 6. Außervertragliche Haftung
Die Kommission zur Reform des Haftungsrechts hat einen Reformvorschlag für das Rechts der außervertraglichen Haftung ausgearbeitet. Der Gesetzesentwurf kann auf der Website der Kammer eingesehen werden: Gesetzesentwurf zur Einführung von Buch 6 „Außervertragliche Haftung“ des Zivilgesetzbuches. - Buch 7. Sonderverträge
Die Kommission zur Reform des Vertragsrechts setzt ihre Arbeit fort. - Buch 8. Beweis
Das Gesetz vom 13. April 2019 zur Schaffung des (neuen) Zivilgesetzbuches und zur Einfügung von Buch 8 „Beweis“ darin wurde im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht und ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. - Buch 9. Sicherheiten
Die Kommission zur Reform des Sicherheitenrechts setzt ihre Arbeit fort.
Außerdem wurde eine Kommission zur Reform des Hypothekenrechts eingerichtet. Sie setzt ihre Arbeit fort. - Buch 10. Verjährung
Die Kommission zur Reform des Verjährungsrechts setzt ihre Arbeit fort.