Der FÖD Justiz steht an der Schnittstelle der drei verfassungsmäßigen Gewalten und hat folgende Aufgaben:
- Rechtsvorschriften vorzubereiten und umzusetzen und den Minister der Justiz im Rahmen seiner Zuständigkeitsbereiche zu unterstützen
- die rechtsprechende Gewalt zu begleiten und operativ zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf Koordination und Organisationsentwicklung liegt
- die ordentliche Vollstreckung von Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungen zu überwachen und dabei Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung aller Beteiligten sicherzustellen
Der FÖD Justiz ist in Generaldirektionen und Führungsdiensten organisiert.