Der FÖD Justiz steht an der Schnittstelle der drei verfassungsmäßigen Gewalten und hat folgende Aufgaben:

  • Rechtsvorschriften vorzubereiten und umzusetzen und den Minister der Justiz im Rahmen seiner Zuständigkeitsbereiche zu unterstützen
  • die rechtsprechende Gewalt zu begleiten und operativ zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf Koordination und Organisationsentwicklung liegt
  • die ordentliche Vollstreckung von Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungen zu überwachen und dabei Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung aller Beteiligten sicherzustellen

Der FÖD Justiz ist in Generaldirektionen und Führungsdiensten organisiert.