Der Minister der Justiz kann bei Beschwerden von Einzelpersonen gegen Magistrate oder Mitglieder des Justizpersonals nicht persönlich einschreiten. In solchen Fällen sind die Gerichte und die Staatsanwaltschaften zuständig. Wenn Sie Beschwerden gegen einen Magistrat oder die Arbeitsweise des Gerichts haben, gibt es für Sie zwei Möglichkeiten.

Bei Beschwerden gegen einen einzelnen Magistrat oder gegen ein einzelnes Personalmitglied können Sie beim Korpschef des jeweiligen Magistrats Strafanzeige erstatten. (Der Korpschef ist der Erste Vorsitzende beim Appellationshof oder beim Arbeitsgericht, der Vorsitzende eines Gerichts, der Ankläger oder der Generalprokurator.) Eine Liste der zuständigen Disziplinarbehörden finden Sie in Artikel 410 Gerichtsgesetzbuch. Außerdem können Sie bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.

Diese Anzeige muss in schriftlicher Form, datiert und unterschrieben eingereicht werden und vollständige Angaben zu Ihrer Identität enthalten. Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, wird Ihre Anzeige abgewiesen.

Wenn Sie allgemeine Beschwerden über die Arbeitsweise der Gerichte und der Staatsanwaltschaften haben, können Sie Anzeige beim Hohen Justizrat erstatten. Weitere Informationen zur Anzeigeerstattung beim Hohen Justizrat finden Sie auf www.hrj.be.