Im belgischen Rechtssystem gibt es zwei Arten von Magistraten: Richter und Magistrate bei der Staatsanwaltschaft.
Richter haben die Aufgabe, Konflikte zu lösen. Dabei kann es sich um Konflikte zwischen Bürgern (zivile Rechtsstreitigkeiten) oder zwischen dem Staat und einem Bürger (beispielsweise, wenn der Bürger gegen das Strafrecht verstoßen hat) handeln.
In beiden Fällen wird dem Richter eine Akte vorgelegt. In einer zivilen Rechtsstreitigkeit führen beide Parteien ihre Argumente aus. In einer Strafsache präsentieren die Staatsanwaltschaft und die Parteien (Angeklagter, Opfer) alle Sachverhalte, die des dem Richter ermöglichen, ein Urteil zu fällen.
Offiziell ist ein Richter an einem Appelationshof, an einem Arbeitsgerichtshof oder am Kassationshof ein „Gerichtsrat“.
Darüber hinaus gibt es noch die Magistrate der Staatsanwaltschaft. Zusammen bilden sie die Staatsanwaltschaft und verfolgen im Namen des Staates die Rechtsverletzer vor dem Polizeigericht oder dem Korrektionalgericht. Im Volksmund wird der Magistrat der Staatsanwaltschaft, der das Wort ergreift auch als „Ankläger“ bezeichnet. Die Magistrate der Staatsanwaltschaft bilden die „stehende Magistratur“, da sie im Prozess ihre Anklageschrift im Stehen vortragen. Die Richter, die die Urteile fällen, bilden die „sitzende Magistratur“, weil sie während des Prozesses sitzen bleiben.
Während eines Prozesses vor Gericht kann ein Richter allein oder mit anderen Richtern zusammen sitzen. Im letzteren Fall ist einer von ihnen der Vorsitzende, und die anderen beiden sind Beisitzer.