Sind Sie mit unseren Leistungen oder unserem Service nicht zufrieden?
Dann können Sie eine Beschwerde einreichen.
- Warum eine Dienststelle für Beschwerdemanagement?
- In welchen Fällen können Sie eine Beschwerde einreichen?
- Wie reichen Sie Ihre Beschwerde ein?
- Was muss Ihre Beschwerde enthalten?
- Wie läuft die Bearbeitung Ihrer Beschwerde ab?
- Sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?
Warum eine Dienststelle für Beschwerdemanagement?
Der FÖD Justiz legt besonderen Wert auf die Qualität seiner Leistungen. Wir möchten den Bürgern einen optimalen Service bieten. Zu diesem Zweck haben wir ein Beschwerdemanagementsystem entwickelt. Wir analysieren die Indikatoren (Gegenstand der Beschwerde und von Beschwerden betroffene Dienststelle), und bemühen uns, die Qualität unserer Leistungen anhand dieser Indikatoren zu verbessern.
In welchen Fällen können Sie eine Beschwerde einreichen?
Wenn Sie mit der Arbeitsweise des FÖD Justiz, mit unseren Produkten oder Dienstleistungen nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde einreichen.
Beispielsweise können Sie sich über Folgendes beschweren:
- die Informationen, die Ihnen übermittelt wurden (unvollständig, falsch, unverständlich, ...)
- die Erreichbarkeit der Dienststellen (Telefon, Empfang, ...)
- das Verhalten eines Mitarbeiters (bei einem Telefongespräch, bei einem Besuch, ...)
- die Fristen für die Bearbeitung Ihres Antrags (zu lang, angekündigte Fristen nicht eingehalten, ...)
Ihre Beschwerde darf hingegen unter keinen Umständen eine gerichtliche Entscheidung, die Arbeitsweise von Gerichten, eine Entscheidung, gegen die ein Rechtsmittel vorgesehen ist, oder ein Problem betreffen, für das es bereits eine Beschwerdestelle gibt.
Hinweis: Die Einreichung einer Beschwerde beim Beschwerdekoordinator des FÖD Justiz ersetzt nicht eine in einem rechtlichen Rahmen vorgesehene Beschwerde und unterbricht oder hemmt auch nicht deren Fristen.
Wie reichen Sie Ihre Beschwerde ein?
Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sie füllen das Online-Formular aus.
- Sie füllen das Word- oder das PDF-Formular aus und senden es:
- an plaintes@just.fgov.be;
- an die Beschwerdekoordinatorin – FÖD Justiz – 115 Boulevard de Waterloo – 1000 Brüssel
- Sie senden eine E-Mail oder einen ausführlichen Brief an eine der oben genannten Adressen.
- Etwaige Anlagen können Sie dem Schreiben beifügen.
Was muss Ihre Beschwerde enthalten?
- Ihre genauen Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse). Anonyme Beschwerden und Beschwerden, an denen Sie kein persönliches Interesse zeigen, werden nicht weiterverfolgt.
- Das Datum, an dem sich der Sachverhalt ereignet hat (dieser muss vor weniger als einem Jahr stattgefunden haben, damit Ihre Beschwerde zulässig ist).
- Die Beschreibung des Sachverhalts / der Dienstleistungen / der Ereignisse, mit denen Sie unzufrieden sind.
- Um Ihre Beschwerde schneller bearbeiten zu können, teilen Sie uns bitte nach Möglichkeit die folgenden Informationen mit:
- ein Aktenzeichen oder eine Referenz
- die Identität der von Ihrer Beschwerde betroffenen Person und/oder Dienststelle
Wie läuft die Bearbeitung Ihrer Beschwerde ab?
- Ihre Beschwerde wird in einer zentralen Kontaktstelle (bei der Beschwerdekoordinatorin) registriert.
- Eine Empfangsbescheinigung wird Ihnen innerhalb von 10 Werktagen zugesandt.
- Wenn Ihre Beschwerde auf der Grundlage der übermittelten Informationen bearbeitet werden kann, erhalten Sie eine Antwort, die gleichzeitig als Empfangsbescheinigung gilt.
- Wenn Ihre Beschwerde eine weitere Untersuchung erfordert, wird sie zur Prüfung an die zuständige Dienststelle weitergeleitet. In diesem Fall wird Ihnen innerhalb von 30 Werktagen eine begründete Antwort zugesandt.
- Wenn Ihre Beschwerde nicht den FÖD Justiz betrifft, wird sie nicht bearbeitet. Soweit möglich, wird sie an die zuständige Behörde weitergeleitet und Sie werden darüber informiert.
Sind Sie mit der Antwort unseres internen Beschwerdemanagements nicht zufrieden?
Sie können eine zweite Beschwerde bei der föderalen Ombudsperson einreichen.
De Hoge Raad voor de Justitie (HRJ) ontvangt en behandelt klachten over de werking van de rechterlijke orde.
Hoe en wanneer u een klacht kan indienen in verband met de werking van een rechtscollege, leest u op de website van de HRJ.
Gaat uw klacht over een magistraat, dan kan u een klacht indienen bij de korpsoverste van het betrokken rechtscollege. Klachten over een griffier of medewerker zijn voor de hoofdgriffier.
Informatie over de procedure vindt u op de website van de rechterlijke orde.