Ihre Kosten in Rechnung stellen

Der FÖD Justiz wendet sich regelmäßig an Privatpersonen, Privatunternehmen und andere Partner, um unseren Betrieb zu unterstützen.

Um für Ihre Dienstleistungen, Waren oder sonstigen Leistungen vergütet zu werden, reichen Sie eine Schuldforderung ein. Schicken Sie dazu das ausgefüllte Formular zusammen mit den Rechtfertigungsbelegen an die Dienststelle, die Ihre Hilfe in Anspruch genommen hat.

Achtung – In den folgenden Fällen sind diese Richtlinien nicht anwendbar:

  • wenn Sie Leistungen für Strafanstalten erbracht haben;
  • wenn Sie Leistungen im Rahmen der Gerichtskosten erbracht haben.

Anlagen