Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in jedem Gerichtsbezirk eine „Gerichtskostenstelle“, die für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen der Gerichtsbehörden zuständig ist.
Für jeden Gerichtsbezirk gibt es genau eine Gerichtskostenstelle.
Die Gerichtskostenstelle besteht aus zwei Abteilungen:
- eine Kostenfestsetzungsstelle, die die Kostenrechnungen und -festsetzungen annimmt;
- eine Liquidationsstelle, die die Zahlung der Kostenrechnungen mit den festgesetzten Kosten gewährleistet.
Die Gerichtskostenstelle überprüft:
- ob die erbrachte Leistung der Leistungsanforderung eines Magistrats entspricht;
- ob der Magistrat die Leistung genehmigt hat.
Die Gerichtskostenstelle verwendet einheitliche Vorlagen für:
- die Leistungsanforderung des Gerichts;
- die Kostenaufstellung des Dienstleisters.
Kostenfestsetzungsstelle
In der Kostenfestsetzungsstelle arbeiten mindestens 3 Personen: 1 Greffier und 2 bis 10 Mitarbeiter. In Luxembourg, Wallonisch-Brabant, gibt es 2 Mitarbeiter, während in Brüssel (FR) und Antwerpen 9 Mitarbeiter beschäftigt sind. Die übrigen Gerichtsbezirke liegen irgendwo dazwischen.
Die Anträge werden vorzugsweise digital bearbeitet und die Mitarbeiter der Kostenfestsetzungsstellen werden von der neuen „Gerichtskostenstelle“ des FÖD Justiz betreut.
Die Kostenfestsetzungsstelle wendet die gemeinsam mit den Berufsverbänden ausgehandelten Tarife an.
Die Kostenfestsetzungsstelle prüft:
- ob die Kostenaufstellung vollständig, lesbar und korrekt ausgefüllt ist;
- ob der richtige Tarif angewandt wurde;
- ob die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage des Tarifs korrekt ist.
Ziel ist es, die korrekten Kostenaufstellungen innerhalb eines Monats zu bearbeiten. An mehreren Stellen ist dies aufgrund von Personalmangel nicht durchführbar. Wir bitten Sie, uns zu entschuldigen. Gleichzeitig bestehen wir auf der Einführung von Kostenaufstellungen, die mit der nötigen Gründlichkeit erstellt werden, und auf der Verwendung der entsprechenden Vorlagen, die hier zu finden sind.
Die Liquidationsstelle hat pro einen Mitarbeiter pro Gerichtsbezirk. Nach den üblichen Prüfungen erfolgt eine Auszahlung innerhalb von 5 Tagen.
In der Praxis
Übersetzer, Dolmetscher und Gerichtsvollzieher
Sie können eine Zahlungsaufforderung über Just-on-web einreichen. Mit der Anwendung „Experts“ können Sie Ihre Kostenaufstellungen einreichen.
Sie müssen zuerst ein Konto einrichten. Nachdem Sie sich angemeldet haben, können Sie die Kostenfestsetzungsstelle Ihres Wohnsitzes auswählen und dann die Art der Dienstleistung auswählen. Anschließend müssen Sie die geforderten Dokumente hochladen.
Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adressen der verschiedenen Kostenfestsetzungsstellen:
- taxatie.antwerpen@just.fgov.be
- taxatie.limburg@just.fgov.be
- taxatie.oost-vlaanderen@just.fgov.be
- taxatie.west-vlaanderen@just.fgov.be
- taxatie.leuven@just.fgov.be
- taxatie.brussel@just.fgov.be (einschließlich für Hal-Vilvorde)
- taxation.bruxelles@just.fgov.be
- taxation.nivelles@just.fgov.be
- taxation.hainaut@just.fgov.be
- taxation.namur@just.fgov.be
- taxation.luxembourg@just.fgov.be
- taxation.liege@just.fgov.be
- taxierung.eupen@just.fgov.be
Sonstige (gerichtliche) Sachverständige
Das Verfahren ist genauso wie das oben beschriebene. Sie müssen jedoch die Kostenfestsetzungsstelle in dem Bezirk auswählen, in dem Ihre Dienste für den betreffenden Auftrag in Anspruch wurden.
Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adressen der verschiedenen Kostenfestsetzungsstellen:
- taxatie.antwerpen@just.fgov.be
- taxatie.limburg@just.fgov.be
- taxatie.oost-vlaanderen@just.fgov.be
- taxatie.west-vlaanderen@just.fgov.be
- taxatie.leuven@just.fgov.be
- taxatie.brussel@just.fgov.be (einschließlich für Hal-Vilvorde)
- taxation.bruxelles@just.fgov.be
- taxation.nivelles@just.fgov.be
- taxation.hainaut@just.fgov.be
- taxation.namur@just.fgov.be
- taxation.luxembourg@just.fgov.be
- taxation.liege@just.fgov.be
- taxierung.eupen@just.fgov.be
Qualitätshandbuch
Das Qualitätshandbuch ist derzeit nicht mehr verfügbar. Wir arbeiten daran, eine neue, überarbeitete und vereinfachte Version zu erstellen.
Bis dieses Dokument wieder verfügbar ist, sollten Sie sich bei Fragen zur Arbeitsweise der Kostenfestsetzungsstellen und/oder zur Anwendung der Rechtsvorschriften über Gerichtskosten an eine Kostenfestsetzungsstelle oder auch an die zentrale Gerichtskostenstelle wenden.
Weitere Informationen und Kostenaufstellungen
- Gesetz vom 23. März 2019 – Gerichtskosten in Strafsachen und gleichgestellte Kosten
- KE vom 15. Dezember 2019 – Organisation der Gerichtskostenstellen und Verfahren
- Rundschreiben 275 – Eröffnung der Gerichtskostenstellen
- Rundschreiben 131/7 – Tarife für Gerichtskosten in Strafsachen
- Vorlagen
- Kostenaufstellungen
- Excel-Datei Dolmetscher 2025