Was ist das nationale Register der gerichtlichen Sachverständigen, vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher?

Mit einem Gesetz vom 10. April 2014, das durch ein Gesetz vom 19. April 2017 geändert wurde, wurden zwei neue belgische Nationalregister eingeführt: ein Register für vereidigte Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher und ein Register für gerichtliche Sachverständige.

Diese beiden neuen Nationalregister haben zwei Ziele:

  1. Erstellung eines Verzeichnisses der Sachverständigen und Übersetzer/Dolmetscher, an die man sich im Rahmen bestimmter Gerichts- oder Verwaltungsverfahren wenden kann.
  2. Gewährleistung der Einhaltung von Qualitätskriterien im Hinblick auf die berufliche Eignung, die Kenntnisse und die Ausbildung der in das Register eingetragenen Personen.

Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den juristischen Kenntnissen.

Wer wird in das Register eingetragen?

Seit Ende November 2016 können sich gerichtliche Sachverständige, vereidigte Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher in diese nationalen Datenbanken eintragen lassen. Sie können dies selbst über die Plattform e-deposit veranlassen.

Um eingetragen zu werden, müssen sie jedoch nachweisen, dass sie bereits vor dem 1. Dezember 2016 für die Justiz oder für eine zuständige Behörde gearbeitet haben. (Siehe Allgemeine Bestimmungen)

Wer kann das Register einsehen?

Seit dem 18. März 2022 können alle interessierten Personen das nationale Register der gerichtlichen Sachverständigen und der vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher über die folgenden Links einsehen:

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Öffentlicher Zugang zu Informationen – Öffentliches Register.

Wie wird die Qualität der Dienstleistungen gewährleistet?

Um die Qualität der Dienstleistungen von gerichtlichen Sachverständigen bzw. vereidigten Übersetzern/Dolmetschern zu gewährleisten, werden Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Sie legen die Anforderungen und Qualitätskriterien fest, denen die in das Register eingetragenen Personen in Bezug auf ihre berufliche Eignung, ihre Kenntnisse und Ausbildung entsprechen müssen. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den juristischen Kenntnissen.

Ein Königlicher Erlass (KE) über die juristischen Kenntnisse vom 30. März 2018 wurde im Belgischen Staatsblatt vom 27. April 2018 veröffentlicht. Seit dieser Veröffentlichung passen Universitäten, Hochschulen und Berufsverbände ihre Ausbildungsprogramme an.

Um die für die Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen notwendigen Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und im Laufe der Zeit weiterzuentwickeln, wird derzeit in Absprache mit mehreren Berufsverbänden und Universitäten ein Königlicher Erlass fertiggestellt, der die Mindestanforderungen an die ständige Weiterbildung festsetzt.

Um diese Qualitätsanforderungen zu beurteilen, wird eine Zulassungskommission eingerichtet.

Der Königliche Erlass, der die Funktionsweise und Zusammensetzung dieser Kommission regelt, wurde im Belgischen Staatsblatt vom 28. September 2018 veröffentlicht, und die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für seine Zusammensetzung läuft derzeit.

Neben diesen technischen Qualitätsanforderungen wird auch eine Beurteilung durch die Magistrate abgegeben.

Wenn Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Polizeibehörden schlechte Erfahrungen mit gerichtlichen Sachverständigen, vereidigten Übersetzern, Dolmetschern und Übersetzer-Dolmetschern machen, können sie diese beim Dienst des Nationalregisters melden. Dieser eröffnet ein Verfahren, das zur Suspendierung oder Entfernung des Betroffenen führen kann, nachdem er selbstverständlich von der Zulassungskommission angehört wurde.

Schon jetzt können Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden die Abteilung über vorwerfbare Handlungen informieren, die gegen die Standespflichten von gerichtlichen Sachverständigen (Königlicher Erlass vom 25. April 2017) oder von vereidigten Übersetzern, Dolmetschern oder Übersetzer-Dolmetschern (Königlicher Erlass vom 18. April 2017) verstoßen. Beide Königlichen Erlasse wurden im Belgischen Staatsblatt vom 31. Mai 2017 veröffentlicht.