Im Interesse der betroffenen Personen erteilt der FÖD Justiz keine Auskünfte zu offenen Fällen, die (internationale) Kindesentführungen, Adoptionen, Namensänderungen, Ehescheidungen und Vermittlungen betreffen.

Eine Reportage machen

Der FÖD Justiz wird nur dann eine Genehmigung für die Berichterstattung erteilen, wenn ein direkter Zusammenhang mit einem der von ihm verwalteten Themenbereiche besteht.

Generell arbeitet der FÖD Justiz nur mit anerkannten Journalisten zusammen, die für Nachrichtensendungen berichten.

Antrag einreichen

Bitte richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an die Sprecherin des FÖD Justiz:

Kouassi Christine-Laura
press@just.fgov.be 

Bitte machen Sie in Ihrem Antrag folgende Angaben:

  • über welches Thema Sie berichten möchten, und die genaue Fragestellung
  • für welches Medium Sie tätig sind
  • in welcher Form Sie die Antwort erhalten möchten (E-Mail, Telefon, Interview ...)
  • ggf. praktische Modalitäten

Beantwortungsfrist

Nach Eingang Ihres Antrags ist mit einer Frist von 2 Werktagen zu rechnen. Bei komplexen Anfragen oder Anfragen, die zu außergewöhnlich geschäftigen Zeiten verschickt werden, kann die Bearbeitungsdauer deutlich länger sein.

Außerhalb der Bürozeiten sind die Sprecher weiterhin erreichbar, jedoch in geringerem Umfang.

Statistiken

Konsultieren Sie die Statistiken der Staatsanwaltschaft (Kollegium der Generalprokuratoren – Statistikanalytiker) und der Gerichtshöfe und Gerichte (Kollegium der Gerichtshöfe und Gerichte), bevor Sie Ihren Antrag einreichen.

Die Broschüre „Justiz in Zahlen“ fasst die wichtigsten Zahlen zur Justiz zusammen.

Für alle Ihre Fragen

Kouassi Christine-Laura
Sprecherin (FR) des FÖD Justiz
press@just.fgov.be
Tel. 02 542 69 12
Mobilfunk 0474 888 769