Empfang
Melden Sie sich als Besucher am Empfang des Gefängnisses. Der Pförtner meldet Sie an, nachdem Sie ihm einen gültigen Lichtbildausweis vorgelegt haben. Sie hinterlegen Ihr Ausweispapier. Sie werden mit Ihrem Besucherausweis fotografiert.
Kinder unter 16 Jahren müssen immer von einem Erwachsenen begleitet werden, sofern die Gefängnisleitung nicht anders entscheidet. Kinder unter 12 Jahren müssen lediglich ihr Ausweispapier zum Besuch mitbringen.
Sie dürfen dem Inhaftierten Sachen (z. B. Kleidung) übergeben, wenn es sich um erlaubte Gegenstände handelt und/oder wenn Sie vom Gefängnis die vorherige Genehmigung eingeholt haben. Wenn Sie Sachen für den Inhaftierten bei sich haben, müssen Sie dies dem Pförtner melden. Er führt dann eine Kontrolle durch, um sicherzustellen, dass Sie keine verbotenen Gegenstände mitgebracht haben. Gegenstände, die Sie dem Inhaftierten nicht aushändigen dürfen, werden in Verwahrung genommen. Sie erhalten sie zurück, wenn Sie das Gefängnis verlassen.
Metalldetektor
Nach der Anmeldung durchlaufen Sie einen Metalldetektor. Alle Metallgegenstände werden erkannt: Schmuck, kleine Päckchen, Zigaretten, bestimmte Schuhe, Kleidung mit Metallteilen oder auch Gürtel. Überlegen Sie sich also vor dem Besuch, was Sie tragen werden, damit der Besuch so schnell wie möglich beginnen kann.
Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht ohne Alarm durch den Metalldetektor gehen können (z. B. wegen einer Prothese), müssen Sie ein gültiges ärztliches Attest bei sich führen. Sie werden dann mit einem anderen Gerät kontrolliert.
Schließfach
Handtaschen und Gepäck sind im Gefängnis nicht erlaubt. Sie können sie in einem Schließfach aufbewahren. Darin können Sie auch andere verbotene Gegenstände (z. B. Schlüssel, Bankkarten (in manchen Gefängnissen) usw.) oder Gegenstände aufbewahren, die Sie dem Inhaftierten nicht aushändigen dürfen. Für die Schließfachnutzung benötigen Sie Münzen (die Sie nach der Nutzung wieder zurückbekommen).
Besuch
Sie können im Warteraum warten, bis der Pförtner Sie zum Besuchsort begleitet. Dies kann der Besucherraum sein oder – wenn Sie dies beantragt haben – der Raum für unbeaufsichtigte Besuche.
Nach dem Besuch
Am Ende des Besuchs kehren Sie zum Empfang des Gefängnisses zurück. Dort geben Sie Ihren Besucherausweis ab und erhalten Ihr Ausweispapier zurück.
Erlaubte Gegenstände im Besucherraum
Folgende Gegenstände dürfen in den Besucherraum mitgenommen werden:
- von der Leitung genehmigte Gegenstände;
- den Schlüssel des Schließfachs, in dem Sie Ihre persönlichen Gegenstände aufbewahrt haben;
- Chips, Münzen oder eine Bankkarte, um im Besucherraum ein Getränk oder einen Snack zu kaufen;
- Medikamente; in diesem Fall müssen Sie eine Bescheinigung des Arztes vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie diese Medikamente immer bei sich tragen müssen;
- Babysachen (Nahrung und maximal drei Windeln).
Verhaltensregeln
- Begeben Sie sich immer direkt zu dem Tisch, den Ihnen der Pförtner im Besucherraum zuweist.
- Tragen Sie Ihren Besucherausweis immer gut sichtbar.
- Im Besucherraum dürfen Sie nicht rauchen.
- Sie dürfen dem Inhaftierten oder anderen Besuchern nichts aushändigen, es sei denn, Sie haben die Erlaubnis des Aufsichtspersonals dafür erhalten.
Wenn Sie sich nicht an diese Regeln halten, kann der Direktor entscheiden, Ihren Besuch zu beenden.