Inhaftierte können verschiedene Arten von Besuchen beantragen. Das Gefängnis organisiert diese Besuche, damit der Inhaftierte ausreichend Kontakt zu seiner Familie und seinen Freunden halten kann.

Besuch am Tisch

Dies ist der normale Besuch, der im Besucherraum des Gefängnisses stattfindet.

Besuch hinter der Glasscheibe

Wenn Sie einen Inhaftierten in einem Raum hinter einer Glaswand besuchen, dürfen Sie den Inhaftierten nicht berühren. Diese Art von Besuch wird organisiert:

  • wenn die Gefängnisleitung den ernsthaften Verdacht hat, dass es während des Besuchs zu Zwischenfällen kommen könnte, die die Ordnung oder Sicherheit gefährden;
  • wenn Sie oder der Inhaftierte dies verlangen;
  • wenn Sie oder der Inhaftierte in der Vergangenheit gegen die Besuchsregelung verstoßen haben und es Grund zu der Annahme gibt, dass sich dieser Verstoß gegen die Besuchsregelung wiederholen könnte;
  • wenn der Inhaftierte eine Disziplinarsanktion erhalten hat, zu der auch der Besuch hinter der Glasscheibe gehört;
  • wenn der Inhaftierte einer individuellen Sondersicherungsregelung unterliegt, zu der auch der Besuch hinter der Glasscheibe gehört.

Unbeaufsichtigter Besuch

Der unbeaufsichtigte Besuch findet in einem separaten Raum statt, der nicht von einem Gefängnismitarbeiter beaufsichtigt wird. In diesem Raum können Sie sich von innen einschließen, um ungestört Zeit miteinander zu verbringen. Das Gefängnis organisiert diese Art von Besuch, um die Bindung zwischen dem Inhaftierten und seiner Familie aufrechtzuerhalten.

Wann?

Alle Inhaftierten, sowohl Angeklagte als auch Verurteilte, haben mindestens einmal im Monat das Recht auf einen unbeaufsichtigten Besuch für mindestens zwei Stunden. Der Inhaftierte kann dies nach mindestens einem Monat Haft beantragen.

Wer?

Der Gefangene kann einen unbeaufsichtigten Besuch von seinem Ehegatten, seinem gesetzlich oder tatsächlich zusammenwohnenden Partner, seinen Kindern, Enkelkindern, Eltern, Großeltern, Geschwistern, Onkeln und Tanten beantragen. Wenn Sie nicht zu einer dieser Personengruppen gehören, dürfen Sie nur dann zu einem unbeaufsichtigten Besuch gehen, wenn Sie mindestens sechs Monate lang ein Interesse gezeigt haben, das auf die Aufrichtigkeit Ihrer Beziehung zu dem Inhaftierten schließen lässt.

Besuch von Kindern

Die Gefängnisse organisieren mindestens einmal im Monat eine Aktivität für Eltern, die im Gefängnis einsitzen, und ihre Kinder.

Besuch von Anwälten

Die Inhaftierten können täglich zwischen 7.00 und 20.30 Uhr von ihrem Anwalt besucht werden. Der Besuch muss spätestens um 21.00 Uhr beendet sein. Anwälte müssen außerdem die Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen einhalten, um das Gefängnis betreten zu können.

Sie müssen immer ihre Berufskarte vorlegen. Anwälte, die keine europäische Berufskarte haben oder nicht in der Europäischen Union wohnen, müssen beim Minister nach Stellungnahme des Prokurators des Königs und des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer des Bezirks, in dem das Gefängnis liegt, eine Sondererlaubnis beantragen. Sie legen ihre nationale Berufskarte vor und können so die Erlaubnis erhalten.

Besuch von konsularischen und diplomatischen Vertretern

Konsularische und diplomatische Vertreter können die Inhaftierten täglich zwischen 7.00 und 20.30 Uhr besuchen. Sie müssen das Gefängnis spätestens um 21.00 Uhr verlassen.