Wenn Sie ein Kind adoptieren, werden Sie zu den rechtlichen Eltern des Kindes: Das Kind trägt Ihren Namen, es erbt von Ihnen, Sie sind für seine Erziehung verantwortlich, ... Kurz gesagt: Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie leibliche Eltern.
Um ein Kind zu adoptieren, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der FÖD Justiz (Föderale Zentralbehörde) ist für die Anerkennung ausländischer Adoptionen zuständig.
Alle Informationen finden Sie auch in der Broschüre Intercountry adoption.