Bei der Bearbeitung des Anerkennungsantrags werden gemäß der Verwaltungsrechtsprechung die folgenden Kriterien angewandt:
- Die Präsenz des Kultes oder der weltanschaulichen Überzeugung im belgischen Staatsgebiet muss nachgewiesen werden (lange Dauer, d. h. mehrere Jahrzehnte).
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Anerkennung für die Bevölkerung im belgischen Staatsgebiet im gesellschaftlichen Interesse liegt.
- Die Zahl der Anhänger muss bedeutend genug sein (einige Zehntausend).
- Der Antragsteller muss in der Lage sein, sich so zu strukturieren, dass er ein einziges repräsentatives Organ hat:
- Die Behörden müssen einen einzigen Ansprechpartner für den jeweiligen Kult bzw. die jeweilige weltanschauliche Organisation haben.
- In bestimmten Fällen wird eine Subvention für diesen Prozess bewilligt.
- Der Kult bzw. die weltanschauliche Organisation darf keine Aktivitäten entwickeln, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.
Da die Anerkennung eines Kultes oder einer weltanschaulichen Organisation auf mehreren Ebenen Folgen für den Haushalt hat, ist die Abstimmung zwischen diesen Ebenen notwendig.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Anerkennung einen realen gesellschaftlichen Bedarf für die Bevölkerung deckt. Diese Frage wird anhand der oben genannten Kriterien geprüft.