Anerkennung eines Kultes oder einer weltanschaulichen Organisation

Wenn ein Kult oder eine weltanschaulich Organisation in Belgien anerkannt werden möchte, muss er bzw. sie bei Minister der Justiz eine Akte einreichen.

Die Akte enthält einen begründeten Antrag und klare Antworten auf die Bedingungen für die Anerkennung.

Wenn die Akte geschlossen wird und die Zustimmungen eingeholt wurden, wird ein Gesetzesentwurf vorbereitet. Dieser wird dann an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet. In der Tat ist die Anerkennung eines Kultes eine Befugnis des Gesetzgebers. Das bedeutet also, dass der Kult bzw. die weltanschauliche Organisation am Ende durch ein Gesetz anerkannt wird.

Anerkennung von lokalen Glaubensgemeinschaften

Das repräsentative Organ der Behörde der Glaubensgemeinschaft unterbreitet den regionalen Behörden Vorschläge, um lokale Religionsgemeinschaften anzuerkennen. In dieser Hinsicht sollte das Zuständigkeitsgebiet präzisiert werden.

Nichtkonfessionelle Weltanschauungen folgen dem föderalen Verfahren. Die folgende Erklärung gilt nur für Kulte.

Bei der Anerkennung einer anerkannten Pfarrgemeinde oder Gemeinschaft:

  • wird ein Zuständigkeitsgebiet definiert;
  • wird eine religiöse öffentliche Körperschaft errichtet, die zugleich die beweglichen und die unbeweglichen Güter sowie die finanziellen Mittel verwaltet;
  • wird festgesetzt, wie viele Stellen für Diener des Kultes dafür (per Königlichem Erlass) eingerichtet werden dürfen.

Eine Anerkennung zieht bestimmte Verpflichtungen für die Gemeinden (im Falle der Kulte, die auf kommunaler territorialer Basis organisiert sind) und für die Provinzen (im Falle der Kulte, die auf der territorialen Basis der Provinzen organisiert sind) nach sich.

Stellungnahme des FÖD Justiz

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens holen die Regionen vorher eine Stellungnahme des Ministers der Justiz ein.

Die Dienststelle Kultus und organisierter Säkularismus beim FÖD Justiz ist rechtlich zuständig für die Anerkennung von Kulten und nichtkonfessionellen Organisationen. Darüber hinaus zahlt sie die Besoldungen der Diener der Kulte und der Vertreter der nichtkonfessionellen weltanschaulichen Gemeinschaften.

Die Staatssicherheit ist für die Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.

Während des Anerkennungsverfahrens arbeiten die föderierten Gebietskörperschaften, der FÖD Justiz und die Staatssicherheit effektiv in der Kommission für Auskunft und Abstimmung zusammen. Diese Kommission wurde durch die Kooperationsvereinbarung von 2004 über die Anerkennung von Religionen eingerichtet.