Sie haben eine authentische Urkunde des gerichtlichen Standes erhalten und möchten die Echtheit des Unterzeichners prüfen lassen.
Welche Dokumente?
Unter einer „authentischen Urkunde“ verstehen wir hier:
- Entscheidungen der Gerichte, die aus dem gerichtlichen Stand hervorgehen, wie z. B. Urteile und Erlasse
- andere offizielle Dokumente, die vom gerichtlichen Stand ausgestellt und gemäß einer bestimmten Rechtsform aufgesetzt werden, wie z. B. Sitzungsprotokolle
Hierbei handelt es sich um handschriftlich oder elektronisch unterzeichnete Schriftstücke.
Verfahren
- Senden Sie eine E-Mail an legal@just.fgov.be.
- Geben Sie für die Nachricht folgenden Betreff an: „Antrag auf Echtheitsprüfung“.
- Fügen Sie eine gescannte Kopie bzw. eine PDF-Datei des Dokuments bei, das Sie prüfen lassen möchten.
Wir werden Ihren Antrag innerhalb von 5 Werktagen beantworten.
Im Falle eines ordnungsmäßigen Antrags erhalten Sie eine Liste der Personen, die das Dokument (mit)unterzeichnet haben und die beim gerichtlichen Stand angestellt sind. In dieser Liste wird auch jeweils ihre Funktion zum Zeitpunkt der Unterschrift angegeben.
Achtung: Diese Prüfung betrifft ausschließlich die Identität und die Echtheit der beim gerichtlichen Stand angestellten Personen, die das Dokument unterzeichnet haben. Dieses Verfahren betrifft nicht den Inhalt des Dokuments.
Rechtsgrundlage
- Seit Inkrafttreten von Buch 8 des Zivilgesetzbuches am 1. November 2020 besteht die Pflicht, die Prüfung der Echtheit des Unterzeichners jeglicher vom gerichtlichen Stand ausgestellten authentischen Urkunde.
- Diese Möglichkeit wurde in Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 21. Mai 2023 konkretisiert.