Seit dem 1. August 1985 können Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten und/oder ihre Angehörigen unter bestimmten Bedingungen bei der Kommission für finanzielle Unterstützung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und Gelegenheitsretter einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.

Die finanzielle Unterstützung für Opfer besteht aus einer Geste der Solidarität zwischen den Mitgliedern derselben Nation. Sie ist subsidiär zu den üblichen Mitteln der Entschädigung (Auftreten als Zivilpartei, Versicherungen, Krankenkassen, ...) und garantiert niemals eine vollständige Entschädigung des Schadens. Die Kommission für die finanzielle Unterstützung von Opfern ist auch nicht für psychosoziale Hilfe zuständig.

Die Kommission ist eine Verwaltungsgerichtsbarkeit mit zwei Abteilungen:

Die Allgemeine Abteilung  
Für andere vorsätzliche Gewalttaten: Raubüberfälle, Mord, sexuelle Übergriffe ...