Als Opfer können Sie beantragen, mithilfe einer „Tatopferkarte“ in das Verfahren zur Vollstreckung der Haftstrafe des Täters einbezogen zu werden.
Mithilfe dieser Tatopferkarte können Sie:
- Beantragen, über Entscheidungen des Ministers der Justiz (über seine Verwaltung), des Richters oder des Strafvollstreckungsgerichts informiert zu werden.
- Bedingungen vorschlagen, die bei einer möglichen vorzeitigen Freilassung des Täters in Ihrem Interesse auferlegt werden könnten (z. B. dass der Täter keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen darf).
- Beantragen, durch den Richter oder das Strafvollstreckungsgericht angehört zu werden, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt.