
Address
Gefängniskomplex Brügge
Legeweg 200
8200 St.-Andries (Brügge)
Belgien
Vorrichtungskopf
Der Gefängniskomplex Brügge ist seit 1991 eines der größten Gefängnisse in Belgien. Er nimmt sowohl Angeklagte als auch Verurteilte auf. In der Frauenabteilung können Mütter ihre Kinder bis zum Alter von drei Jahren bei sich behalten. Der Komplex verfügt außerdem über ein medizinisches Zentrum und eine drogenfreie Abteilung. Die Einrichtung fungiert größtenteils als Untersuchungshaftanstalt und verfügt über eine psychiatrische Abteilung.
Besuchszeiten
Besuch am Tisch
Männerabteilungen
Montag | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Dienstag | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Mittwoch | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:15 bis 19:15 Uhr | |
Donnerstag | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Freitag | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Samstag | von 09:45 bis 10:45 Uhr | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Sonntag | von 8:45 bis 9:45 Uhr (nur für Angeklagte) |
Hinweise:
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Drogenfreie Abteilung
Montag | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Dienstag | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | von 16:15 bis 17:15 Uhr |
Donnerstag | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Samstag | von 10:15 bis 11:45 Uhr |
Hinweise:
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Frauenabteilung
Montag | von 17:45 bis 18:45 Uhr | |
Dienstag | von 17:45 bis 18:45 Uhr | |
Mittwoch | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Donnerstag | von 17:45 bis 18:45 Uhr | |
Freitag | von 17:45 bis 18:45 Uhr | |
Samstag | von 13:00 bis 14:30 Uhr | von 15:00 bis 16:15 Uhr |
Sonntag | von 8:45 bis 9:45 Uhr (nur für Angeklagte) |
Hinweise:
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Haftlockerung
Montag bis Samstag | von 16:30 bis 17:30 Uhr |
Hinweis:
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Besuch hinter der Glasscheibe
Männerabteilungen
Montag | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Dienstag | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Mittwoch | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:15 bis 19:15 Uhr | |
Donnerstag | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Freitag | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Samstag | von 09:45 bis 10:45 Uhr | von 13:30 bis 14:30 Uhr | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Sonntag |
von 8:45 bis 9:45 Uhr (nur für Angeklagte) |
Hinweis:
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Frauenabteilung
Montag | von 17:45 bis 18:45 Uhr | |
Dienstag | von 17:45 bis 18:45 Uhr | |
Mittwoch | von 18:00 bis 19:00 Uhr | |
Donnerstag | von 17:45 bis 18:45 Uhr | |
Freitag | von 17:45 bis 18:45 Uhr5 | |
Samstag | von 13:00 bis 14:30 Uhr | von 15:00 bis 16:15 Uhr |
Sonntag | von 8:45 bis 9:45 Uhr (nur für Angeklagte) |
Hinweis:
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Haftlockerung
Montag bis Samstag | von 16:30 bis 17:30 Uhr |
Hinweis:
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Drogenfreie Abteilung
Montag | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Dienstag | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | von 16:15 bis 17:15 Uhr |
Donnerstag | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | von 16:00 bis 17:00 Uhr |
Samstag | von 10:15 bis 11:45 Uhr |
Hinweis:
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Besuch von Kindern
Mittwoch | von 16:00 bis 17:30 Uhr |
Hinweise:
- Der Inhaftierte darf nur einmal pro Woche Besuch von den Kindern erhalten. Ein Inhaftierter, der von den Kindern besucht wird, darf an diesem Tag keine weiteren Besuche empfangen.
- Der Kinderbesuch ist für Kinder bis zu 12 Jahren vorgesehen. Kinder von 13 bis 18 Jahren können am Kinderbesuch teilnehmen, wenn ein Kind unter 13 Jahren ebenfalls teilnimmt und wenn der Besuch genehmigt wurde. Am ersten Mittwoch im Monat sind Kinder bis 18 Jahre zugelassen.
- Nur Kinder des Inhaftierten oder von dessen Lebenspartner dürfen zu Besuch kommen. Das Kind kann von 1 Erwachsenen begleitet werden (= Ehe- oder Lebenspartner des Inhaftierten, Vormund, Erzieher oder eine andere erziehungsberechtigte Person des Kindes (vorausgesetzt, diese Person hat eine Besuchserlaubnis für den betreffenden Inhaftierten)).
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Besuch der Kinder für die drogenfreie Abteilung
Erster Mittwoch im Monat | von 16:15 bis 17:15 Uhr |
Dritter Samstag im Monat | von 10:15 bis 11:45 Uhr |
Hinweise:
- Der Inhaftierte darf nur einmal pro Woche Besuch von den Kindern erhalten. Ein Inhaftierter, der von den Kindern besucht wird, darf an diesem Tag keine weiteren Besuche empfangen.
- Der Kinderbesuch ist für Kinder bis zu 12 Jahren vorgesehen. Kinder von 13 bis 18 Jahren können am Kinderbesuch teilnehmen, wenn ein Kind unter 13 Jahren ebenfalls teilnimmt und wenn der Besuch genehmigt wurde. Am ersten Mittwoch im Monat sind Kinder bis 18 Jahre zugelassen.
- Nur Kinder des Inhaftierten oder von dessen Lebenspartner dürfen zu Besuch kommen. Das Kind kann von 1 Erwachsenen begleitet werden (= Ehe- oder Lebenspartner des Inhaftierten, Vormund, Erzieher oder eine andere erziehungsberechtigte Person des Kindes (vorausgesetzt, diese Person hat eine Besuchserlaubnis für den betreffenden Inhaftierten)).
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Unbeaufsichtigter Besuch
Mit dem Partner bzw. der Partnerin
Montag | von 14:45 bis 16:45 Uhr | von 17:45 bis 19:45 Uhr |
Dienstag | von 14:45 bis 16:45 Uhr | von 17:45 bis 19:45 Uhr |
Mittwoch | von 14:45 bis 16:45 Uhr | von 17:45 bis 19:45 Uhr |
Donnerstag | von 14:45 bis 16:45 Uhr | von 17:45 bis 19:45 Uhr |
Hinweis:
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Mit anderen Personen
Freitag | von 14:45 bis 16:45 Uhr | von 17:45 bis 19:45 Uhr |
Hinweise:
- Die maximale Anzahl der gleichzeitig zugelassenen Besucher beträgt drei Erwachsene.
- Der Inhaftierte kann dreimal im Monat einen unbeaufsichtigten Besuch beantragen. Er darf höchstens dreimal im Monat den „unbeaufsichtigten Besuch des/der Partner(in)“ mit dem „unbeaufsichtigten Besuch von anderen Personen“ kombinieren. In der drogenfreien Abteilung findet der „unbeaufsichtigte Besuch von anderen Personen“ viermal im Monat statt und der „unbeaufsichtigte Besuch des Partners / der Partnerin“ dreimal im Monat.
- Der Inhaftierte, der einen unbeaufsichtigten Besuch empfangen hat, darf an demselben Tag keine weiteren Besuche empfangen.
- Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Besuch von Anwälten
Montag | von 7:00 bis 20:30 Uhr |
Dienstag | von 7:00 bis 20:30 Uhr |
Mittwoch | von 7:00 bis 20:30 Uhr |
Donnerstag | von 7:00 bis 20:30 Uhr |
Freitag | von 7:00 bis 20:30 Uhr |
Samstag | von 7:00 bis 20:30 Uhr0 |
Sonntag | von 7:00 bis 20:30 Uhr |
Hinweis:
Der Besuch muss spätestens um 21:00 Uhr beendet sein.
Geldzahlungen an einen Inhaftierten
Ein Inhaftierter kann Geld von einer Person außerhalb des Gefängnisses erhalten. Die Zahlung kann per Überweisung, Scheck oder Zahlungsanweisung erfolgen.
Bankverbindung des Gefängniskomplexes Brügge:
- Kontonummer: IBAN: BE20 6792 0055 3156 – BIC: PCHQBEBB
- Adresse: Penitentiair complex Brugge, Legeweg 200, 8200 Sint-Andries-Brugge
- Verwendungszweck: Name und Vorname des Inhaftierten (evtl. Geburtsdatum)