Gefängniskomplex Brügge

Address

Gefängniskomplex Brügge
Legeweg 200
8200 St.-Andries (Brügge)
Belgien

Vorrichtungskopf

Mirella Dysers

Der Gefängniskomplex Brügge ist seit 1991 eines der größten Gefängnisse in Belgien. Er nimmt sowohl Angeklagte als auch Verurteilte auf. In der Frauenabteilung können Mütter ihre Kinder bis zum Alter von drei Jahren bei sich behalten. Der Komplex verfügt außerdem über ein medizinisches Zentrum und eine drogenfreie Abteilung. Die Einrichtung fungiert größtenteils als Untersuchungshaftanstalt und verfügt über eine psychiatrische Abteilung.

Besuchszeiten

Besuch am Tisch

Männerabteilungen
Montag von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Dienstag von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Mittwoch von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:15 bis 19:15 Uhr  
Donnerstag von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Freitag von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Samstag von 09:45 bis 10:45 Uhr von 13:30 bis 14:30 Uhr von 16:00 bis 17:00 Uhr
Sonntag von 8:45 bis 9:45 Uhr
(nur für Angeklagte)
   

Hinweise:

  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Drogenfreie Abteilung
Montag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 16:15 bis 17:15 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 10:15 bis 11:45 Uhr

Hinweise:

  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Frauenabteilung
Montag von 17:45 bis 18:45 Uhr  
Dienstag von 17:45 bis 18:45 Uhr  
Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Donnerstag von 17:45 bis 18:45 Uhr  
Freitag von 17:45 bis 18:45 Uhr  
Samstag von 13:00 bis 14:30 Uhr von 15:00 bis 16:15 Uhr
Sonntag von 8:45 bis 9:45 Uhr
(nur für Angeklagte)
 

Hinweise:

  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Haftlockerung
Montag bis Samstag von 16:30 bis 17:30 Uhr

Hinweis:

  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.

Besuch hinter der Glasscheibe

Männerabteilungen
Montag von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Dienstag von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Mittwoch von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:15 bis 19:15 Uhr  
Donnerstag von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Freitag von 13:30 bis 14:30 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Samstag von 09:45 bis 10:45 Uhr von 13:30 bis 14:30 Uhr von 16:00 bis 17:00 Uhr
Sonntag

von 8:45 bis 9:45 Uhr

(nur für Angeklagte)

   

Hinweis:

  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Frauenabteilung
Montag von 17:45 bis 18:45 Uhr  
Dienstag von 17:45 bis 18:45 Uhr  
Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr  
Donnerstag von 17:45 bis 18:45 Uhr  
Freitag von 17:45 bis 18:45 Uhr5  
Samstag von 13:00 bis 14:30 Uhr von 15:00 bis 16:15 Uhr
Sonntag von 8:45 bis 9:45 Uhr (nur für Angeklagte)  

Hinweis:

  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Haftlockerung
Montag bis Samstag von 16:30 bis 17:30 Uhr

Hinweis:

  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Drogenfreie Abteilung
Montag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 16:15 bis 17:15 Uhr
Donnerstag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 10:15 bis 11:45 Uhr

Hinweis:

  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.

Besuch von Kindern

Mittwoch von 16:00 bis 17:30 Uhr

Hinweise:

  • Der Inhaftierte darf nur einmal pro Woche Besuch von den Kindern erhalten. Ein Inhaftierter, der von den Kindern besucht wird, darf an diesem Tag keine weiteren Besuche empfangen.
  • Der Kinderbesuch ist für Kinder bis zu 12 Jahren vorgesehen. Kinder von 13 bis 18 Jahren können am Kinderbesuch teilnehmen, wenn ein Kind unter 13 Jahren ebenfalls teilnimmt und wenn der Besuch genehmigt wurde. Am ersten Mittwoch im Monat sind Kinder bis 18 Jahre zugelassen.
  • Nur Kinder des Inhaftierten oder von dessen Lebenspartner dürfen zu Besuch kommen. Das Kind kann von 1 Erwachsenen begleitet werden (= Ehe- oder Lebenspartner des Inhaftierten, Vormund, Erzieher oder eine andere erziehungsberechtigte Person des Kindes (vorausgesetzt, diese Person hat eine Besuchserlaubnis für den betreffenden Inhaftierten)).  
  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Besuch der Kinder für die drogenfreie Abteilung
Erster Mittwoch im Monat von 16:15 bis 17:15 Uhr
Dritter Samstag im Monat von 10:15 bis 11:45 Uhr

Hinweise:

  • Der Inhaftierte darf nur einmal pro Woche Besuch von den Kindern erhalten. Ein Inhaftierter, der von den Kindern besucht wird, darf an diesem Tag keine weiteren Besuche empfangen.
  • Der Kinderbesuch ist für Kinder bis zu 12 Jahren vorgesehen. Kinder von 13 bis 18 Jahren können am Kinderbesuch teilnehmen, wenn ein Kind unter 13 Jahren ebenfalls teilnimmt und wenn der Besuch genehmigt wurde. Am ersten Mittwoch im Monat sind Kinder bis 18 Jahre zugelassen.
  • Nur Kinder des Inhaftierten oder von dessen Lebenspartner dürfen zu Besuch kommen. Das Kind kann von 1 Erwachsenen begleitet werden (= Ehe- oder Lebenspartner des Inhaftierten, Vormund, Erzieher oder eine andere erziehungsberechtigte Person des Kindes (vorausgesetzt, diese Person hat eine Besuchserlaubnis für den betreffenden Inhaftierten)).  
  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.

Unbeaufsichtigter Besuch

Mit dem Partner bzw. der Partnerin
Montag von 14:45 bis 16:45 Uhr von 17:45 bis 19:45 Uhr
Dienstag von 14:45 bis 16:45 Uhr von 17:45 bis 19:45 Uhr
Mittwoch von 14:45 bis 16:45 Uhr von 17:45 bis 19:45 Uhr
Donnerstag von 14:45 bis 16:45 Uhr von 17:45 bis 19:45 Uhr

Hinweis:

  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.
Mit anderen Personen
Freitag von 14:45 bis 16:45 Uhr von 17:45 bis 19:45 Uhr

Hinweise:

  • Die maximale Anzahl der gleichzeitig zugelassenen Besucher beträgt drei Erwachsene.
  • Der Inhaftierte kann dreimal im Monat einen unbeaufsichtigten Besuch beantragen. Er darf höchstens dreimal im Monat den „unbeaufsichtigten Besuch des/der Partner(in)“ mit dem „unbeaufsichtigten Besuch von anderen Personen“ kombinieren. In der drogenfreien Abteilung findet der „unbeaufsichtigte Besuch von anderen Personen“ viermal im Monat statt und der „unbeaufsichtigte Besuch des Partners / der Partnerin“ dreimal im Monat.
  • Der Inhaftierte, der einen unbeaufsichtigten Besuch empfangen hat, darf an demselben Tag keine weiteren Besuche empfangen.
  • Sie müssen sich spätestens 45 Minuten vor Beginn des Besuchs am Empfang des Gefängnisses melden.

Besuch von Anwälten

Montag von 7:00 bis 20:30 Uhr
Dienstag von 7:00 bis 20:30 Uhr
Mittwoch von 7:00 bis 20:30 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 20:30 Uhr
Freitag von 7:00 bis 20:30 Uhr
Samstag von 7:00 bis 20:30 Uhr0
Sonntag von 7:00 bis 20:30 Uhr

Hinweis:

Der Besuch muss spätestens um 21:00 Uhr beendet sein.

Geldzahlungen an einen Inhaftierten

Ein Inhaftierter kann Geld von einer Person außerhalb des Gefängnisses erhalten. Die Zahlung kann per Überweisung, Scheck oder Zahlungsanweisung erfolgen. 

Bankverbindung des Gefängniskomplexes Brügge:

  • Kontonummer: IBAN: BE20 6792 0055 3156 – BIC: PCHQBEBB
  • Adresse: Penitentiair complex Brugge, Legeweg 200, 8200 Sint-Andries-Brugge
  • Verwendungszweck: Name und Vorname des Inhaftierten (evtl. Geburtsdatum)

Itinerary

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