Voraussetzungen
- Ihre Studierenden sind mindestens 18 Jahre alt und absolvieren ein Studium im Hochschulwesen (an einer Hochschule oder Universität).
- Die Studiengänge haben einen Bezug zum Strafvollzug (Kriminologie, Rechtswissenschaft oder Rechtspraxis, Psychologie, Medizin oder Krankenpflege, Pädagogik usw.).
- Sie müssen Ihren Antrag mindestens zwei Monate vor dem Besuch einreichen.
- Die Gruppe besteht aus maximal 20 Personen.
Antrag
Um ein Gefängnis zu besuchen, müssen Sie wie folgt einen Antrag stellen:
- Verfassen Sie Ihren Antrag auf dem mit Briefkopf versehenen Briefpapier Ihrer Hochschule oder Universität.
- Geben Sie das Studienfach an.
- Geben Sie an, welches Gefängnis Sie besuchen möchten und wann.
- Nennen Sie die Anzahl der Studierenden, die das Gefängnis besuchen möchten.
- Senden Sie Ihre Anfrage an die folgende Adresse:
Linda Leroy
Dienststelle Managementunterstützung
Generaldirektion der Strafanstalten
Boulevard de Waterloo 115
1000 Brüssel
E-Mail: linda.leroy@just.fgov.be
Entscheidung
Wir entscheiden in Absprache mit der Gefängnisleitung, ob Sie das Gefängnis besuchen können, und informieren Sie über unsere Entscheidung. Wenn Ihr Besuch möglich ist, senden wir Ihnen eine offizielle Genehmigung per E-Mail oder per Post. Diese Genehmigung erlaubt Ihnen als Begleitperson und Ihren Studierenden den Zugang zum Gefängnis. Ohne offizielle Genehmigung dürfen Sie also kein Gefängnis besuchen. Im Falle eines Streiks oder eines Zwischenfalls im Gefängnis kann Ihr Besuch im Ausnahmefall verschoben werden.