Urkunde Anzahl der Gründer Aktionen Kapitalanforderung Stimmrecht Aktionäre
OHG Beglaubigte oder privatschriftliche Mindestens 2 Partner Namensgebunden und nicht übertragbar, sofern nicht anders vereinbart Nein - die eingebrachten Güter bilden das ungeteilte Vermögen Nein - eine oder mehrere Stimmen je nach Satzung
KG Beglaubigte oder privatschriftliche Mindestens 2 Partner Namensgebunden und nicht übertragbar, sofern nicht anders vereinbart Nein - die eingebrachten Güter bilden das ungeteilte Vermögen Nein - eine oder mehrere Stimmen je nach Satzung
Gen. Authentische Mindestens 3 Aktionäre Nicht frei übertragbar Nein - aber Anforderung an ausreichendes Anfangskapital Obligatorische Gleichheit der Aktien abgeschafft. Freiheit, den Umfang der mit der Einbringung verbundenen Rechte zu bestimmen
GmbH Authentische Kann mit einem einzigen Anteilseigner gegründet werden

Möglichkeit, sie frei übertragbar zu machen

Mindestens „1 Aktie mit 1 Stimme“

Nein - aber Anforderung an ausreichendes Anfangskapital Obligatorische Gleichheit der Aktien abgeschafft. Freiheit, den Umfang der mit der Einbringung verbundenen Rechte zu bestimmen
AG Authentische Kann mit einem einzigen Anteilseigner gegründet werden

Frei übertragbar

Mindestens „1 Aktie mit 1 Stimme“

Minimum € 61.500 Mehrfaches Stimmrecht möglich. Börsennotierte Unternehmen: doppeltes Stimmrecht für loyale Aktionäre
 
  Finanzplan bei der Gründung Haftung der Partner Verteilung Verwaltung
OHG Nicht gefordert Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter Frei Ein oder mehrere Geschäftsführer
KG Nicht gefordert Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter Frei

Ein oder mehrere Geschäftsführer

Ein stiller Teilhaber kann keine Verwaltungshandlungen vornehmen

Gen. Gesetzlich festgelegter Mindestinhalt Beschränkt auf die Einlage des Aktionärs Bilanz- und Liquiditätstest Ein oder mehrere Verwalter
GmbH Gesetzlich festgelegter Mindestinhalt Beschränkt auf die Einlage des Aktionärs

Bilanz- und Liquiditätstest

Ein oder mehrere Verwalter
AG Gesetzlich festgelegter Mindestinhalt Beschränkt auf die Einlage des Aktionärs

Die derzeitige Regelung bleibt erhalten

 

Ein oder mehrere Verwalter

3 mögliche Verwaltungssysteme