Die AG bleibt eine mit Kapital ausgestattete Gesellschaft.
- Ein einziger Aktionär reicht aus, um eine AG zu gründen. Es kann sich auch sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person handeln (z. B. kann eine AG eine AG gründen).
- Jede Aktie kann mit einem unterschiedlichen Stimmrecht ausgestattet sein (kein, ein oder mehrere Stimmrechte). Wenn nichts vereinbart wird, ist das Stimmrecht in der Regel proportional zur Einlage.
- Nicht börsennotierte AG: satzungsmäßige Ausnahmeregelung möglich, wie mehrfaches Stimmrecht und unbeschränkt stimmberechtigte Aktien (mit Stimmrecht in begrenzten Fällen);
- Börsennotierte AG können sich für ein Loyalitätsstimmrecht entscheiden: maximal doppeltes Stimmrecht für Aktionäre, die die Aktien seit zwei Jahren ohne Unterbrechung halten, wenn es sich um Namensaktien handelt (nicht handelbares doppeltes Stimmrecht).
- Verwaltung: Es gibt die Wahl zwischen drei Verwaltungsmodellen mit klarer Trennung der Zuständigkeiten:
- monistische Verwaltung: klassisches Kollegium mit eingeschränkter Reduzierung des Rücktritts ohne Begründung („ad nutum“); garantiert eine bessere Verankerung des Verwaltungsratsmitglieds;
- alleiniger Verwalter;
- duale Verwaltung mit Vorstand und Aufsichtsrat = fakultatives System mit zwingenden Vorschriften, wobei die Vorstände verschwinden (es ist nicht möglich, gleichzeitig Mitglied beider Organe zu sein).
- Klarere Abgrenzung der Zuständigkeit von CEO durch gesetzliche Definition von „täglicher Geschäftsführung“:
- Geschäfte oder Entscheidungen, die nicht über die Bedürfnisse des täglichen Lebens der Gesellschaft hinausgehen;
- Oder Geschäfte, die aufgrund ihrer geringeren Bedeutung oder ihrer Dringlichkeit nicht das Eingreifen des Verwaltungsorgans rechtfertigen.
Aufsichtsrat
- Kollegialorgan mit mindestens drei Mitgliedern.
- Verwaltungsmandate können wie in der monistischen Verwaltung gekündigt werden.
Vorstand
- Kollegialorgan mit mindestens drei Mitgliedern.
- Ernennung und Abberufung sind die ausschließliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats.