Die GmbH wird zur Basisgesellschaft.

  • Ein einziger Anteilseigner reicht aus, um eine GmbH zu errichten. Dies kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person (z. B. ein Unternehmen) sein.
  • Abschaffung des Begriffs des Kapitals und damit eines obligatorischen Mindestkapitals (€ 18.550), aber:
    1. die Gründer müssen ein Anfangsvermögen vorsehen, das für die Tätigkeit, die die Gesellschaft entwickeln will, ausreicht;
    2. der Finanzplan muss detaillierter sein;
    3. die Ausschüttung von Gewinnen oder Rücklagen erst nach einem Bilanz- oder Liquiditätstest erfolgen darf. Andernfalls könnte die Haftung der Verwalter (stark) beeinträchtigt werden.
  • Die GmbH wird zu einer flexiblen Gesellschaftsform - mehrere Modalitäten sind möglich:
    • alle Wertpapierkategorien (mit Ausnahme von Gewinnanteilen) können ausgegeben werden;
    • die Regel „1 Aktie = 1 Stimme“ kann aufgegeben werden: jede Art von Aktien kann satzungsgemäß keine, eine oder mehrere Stimmen erhalten;
    • es ist nicht mehr zwingend erforderlich, dass jede Aktie mit denselben Vermögens- und Stimmrechten ausgestattet ist. Es gibt keine Beziehung mehr zwischen dem Wert der Einlage und den mit den Aktien verbundenen Rechten.
  • Die Übertragbarkeit bleibt grundsätzlich beschränkt, aber es gibt eine maximale Satzungsfreiheit (auch bei börsennotierten Unternehmen).
  • Die Verteilung, auch der Einlage, ist möglich.
  • Neuheiten: „Rücktritt zu Lasten des Vermögens“ (Transaktion, wenn ein Anteilseigner die GmbH verlässt - in der Satzung vorzusehen).

Bilanz- und Liquiditätstest

Die Ausschüttung von Gewinnen oder Rücklagen ist nur möglich, wenn das Nettovermögen nicht negativ wird und die Schulden über einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgezahlt werden können.

Der Finanzplan enthält mindestens:

  • eine Übersicht über alle Finanzierungsquellen;
  • eine Eröffnungsbilanz;
  • eine projizierte Gewinn- und Verlustrechnung nach 12 und 24 Monaten;
  • ein Budget der projizierten Einnahmen und Ausgaben für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren;
  • eine Beschreibung der Annahmen, die bei der Schätzung des erwarteten Umsatzes und der erwarteten Rentabilität zugrunde gelegt wurden.