Seit dem 3. August 2017 müssen die Legate (unentgeltliche Zuwendungen durch Testament) zugunsten von VoG, IVoG und Stiftungen nicht mehr vom Justizminister oder seinem Beauftragten genehmigt werden.
Weitere Informationen
Gesetz vom 6. Juli 2017 zur Vereinfachung, Harmonisierung, Informatisierung und Modernisierung von Bestimmungen im Bereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht und im Notariatswesen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Justiz (BS, 24.07.2017, S. 75168), Art. 95 bis 101.