Neben den oben genannten Unterlagen müssen auch die folgenden Unterlagen bei der Kanzlei des Unternehmensgerichts des Bezirks, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, eingereicht werden:

  1. Urkunden über Änderungen im Vorstand oder bei den Personen, die berechtigt sind, die Stiftung zu vertreten. Die Veröffentlichungsformulare I und II müssen ebenfalls der Hinterlegung beigefügt werden (+ der Nachweis über die Zahlung der Kosten für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt).
  2. Jedes Jahr muss der vom Vorstand genehmigte Jahresabschluss entweder bei kleinen Stiftungen an die Kanzlei des Unternehmensgerichts oder bei großen Stiftungen an die Nationalbank übermittelt werden. Die Buchführungspflichten sind je nach Fall unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Broschüren: 
  3. Beschlüsse zur Auflösung und Liquidation der Stiftung. Die Veröffentlichungsformulare I und II müssen ebenfalls der Hinterlegung beigefügt werden (+ der Nachweis über die Zahlung der Kosten für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt).