Die internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, die einen uneigennützigen Zweck von internationalem Nutzen verfolgen. Diese Rechtsform ist zwar in verschiedenen Punkten ähnlich, darf aber nicht mit der VoG (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) verwechselt werden. Tatsächlich hat die IVoG a ihre eigenen Merkmale:
- Der internationale Charakter der Vereinigung wird durch den uneigennützigen Zweck des internationalen Nutzens bestimmt. Der Zweck sowie die Aktivitäten, die sie durchzuführen gedenkt, müssen in der Satzung genannt werden.
- Der Hauptsitz muss sich in Belgien befinden.
- Sobald ein gemeinsames Projekt definiert ist, muss die Satzung, die die Grundprinzipien der Organisation darstellt, öffentlich beurkundet werden. Die Einschaltung eines Notars ist daher erforderlich. Die Rechtspersönlichkeit wird später durch einen königlichen Erlass verliehen. Für jede spätere Änderung des Zwecks und/oder der Tätigkeiten ist ein neuer königlicher Erlass erforderlich.
- Als Vereinigung dürfen die Mitglieder einer IVoG keine materiellen Vorteile von der IVoG erhalten. Das Gesetz schreibt keine Mindestanzahl an Mitgliedern vor, aber eine Vereinigung setzt voraus, dass es mindestens zwei Mitglieder gibt. Um eine Lähmung zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, dass die Vereinigung aus mindestens drei Personen besteht. Der Status der Mitglieder muss in der Satzung geregelt werden, da das Gesetz den Gründern völlige Freiheit einräumt.
- Die IVoG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, die unabhängig von der ihrer Mitglieder ist, sie hat ihre eigenen Rechte und Pflichten. Die Mitglieder haben eine begrenzte Haftung und binden ihr eigenes Vermögen nicht an das Schicksal der IVoG.
- Die IVoG besteht aus zwei Organen: Generalversammlung und Verwaltungsorgan. Die Satzung legt die Form, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Verwaltungsorgans fest.
- Obwohl die IVoG keinerlei Kapital einbringt, muss sie eine Reihe von Buchführungspflichten erfüllen.