Inkrafttreten
- Für neue Gesellschaften oder Vereinigungen:
- Neues Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen zur Anwendung auf neue Gesellschaften, die ab dem 1. Mai 2019 gegründet werden.
- Für bestehende Gesellschaften oder Vereinigungen:
- Ab dem 1. Januar 2020, dies kann aber früher durch eine Änderung der Satzung geschehen, ab dem 1. Mai 2019 (d. h. ab Inkrafttreten des Gesetzbuches der über Gesellschaften und Vereinigungen) ("Opt-in").
- Anpassung der Satzung bestehender Gesellschaften:
- Bei der nächsten Änderung der Satzung und spätestens vor dem 1. Januar 2024.
Zwingende und ergänzende Bestimmungen
Wenn das Gesetzbuch auf eine Gesellschaft, Vereinigung oder Stiftung anwendbar wird, sind die zwingenden Bestimmungen sofort anwendbar. Die ergänzenden Bestimmungen gelten nur, wenn sie nicht durch Satzungsbestimmungen ausgeschlossen sind.