Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Die Übergangsperiode, die die Aushandlung eines Abkommens über die künftigen Beziehungen ermöglichen und den Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen helfen sollte, sich auf den Austritt einzustellen, endete am 31. Dezember 2020 um Mitternacht. Seit diesem Zeitpunkt gilt das Recht der Europäischen Union nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union haben ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen, das am 31. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Dieses Abkommen hat Folgen für Unternehmen, für im Vereinigten Königreich lebende Belgier und für in Belgien wohnende Briten.

Staatsangehörigkeit

Britische Staatsbürger, die in Belgien leben, können die belgische Staatsangehörigkeit beantragen.

Erfahren Sie mehr über die Regeln, um Belgier zu werden.

Zivil- und Handelsrecht

Seit dem 1. Januar 2021 gelten die europäischen Rechtsregeln zwischen Belgien und dem Vereinigten Königreich nicht mehr, vorbehaltlich der Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.

Im Folgenden finden Sie die Auswirkungen dieses Abkommens auf das Zivil- und Handelsrecht:

Klicken Sie hier, um die Mitteilung der Europäischen Kommission über die Auswirkungen des Brexit auf das Zivilrecht und das internationale Privatrecht zu lesen.

Berufliche Qualifikationen

Der Brexit hat auch Auswirkungen auf eine Reihe von juristischen Berufen: Rechtsanwalt, gerichtlicher Sachverständiger, Übersetzer/Dolmetscher, Mediator, Notar, Gerichtsvollzieher.

Datenschutz

Die Vorschriften des europäischen Rechts zum Schutz personenbezogener Daten gelten weiterhin in unseren Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich, und zwar für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021. Dieser Zeitraum kann bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden, wenn die EU und das Vereinigte Königreich keine Einwände dagegen haben.

Dieser Zeitraum endet in jedem Fall an dem Tag, an dem die Europäische Kommission Angemessenheitsbeschlüsse in Bezug auf das Vereinigte Königreich erlassen hat. Die Europäische Kommission hat bereits das Verfahren für die rasche Verabschiedung solcher Angemessenheitsbeschlüsse eingeleitet.

Bei Fragen zu den Auswirkungen des Brexit auf die Verarbeitung personenbezogener Daten besuchen Sie bitte die Website der belgischen Datenschutzbehörde.

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