Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sieht keinen Mechanismus für die automatische gegenseitige Anerkennung vor – dies steht im Einklang mit den Freihandelsabkommen, die derzeit mit anderen Partnern verhandelt werden. Das Abkommen legt jedoch einen Rahmen für den Abschluss künftiger Abkommen über die gegenseitige Anerkennung fest, für einzelne Berufe abgeschlossen werden können.
Rechtsanwalt
Ich habe die britische Staatsangehörigkeit und arbeite als Rechtsanwalt in Belgien. Kann ich meinen Beruf nach dem Brexit weiterhin in Belgien ausüben?
-
Britische Rechtsanwälte, die ihre Eintragung in die Liste einer belgischen Anwaltskammer beantragt hatten und dort vor dem Datum des Brexits eingetragen wurden, verbleiben grundsätzlich weiterhin in der Liste, sofern die Bedingung der Gegenseitigkeit erfüllt ist. Diese britischen Rechtsanwälte haben die gleichen Rechte wie die belgischen Rechtsanwälte und üben den Anwaltsberuf unter der belgischen Berufsbezeichnung aus. Sie behalten diese Rechte bis zum 31. Dezember 2022.
-
Britische Rechtsanwälte, die ihre Eintragung in die Liste der europäischen Rechtsanwälte bei einer belgischen Anwaltskammer beantragt hatten und dort seit weniger als drei Jahren vor dem Brexit eingetragen sind (und daher nicht ihre Eintragung in die Liste einer belgischen Anwaltskammer beantragen konnten), behalten ihren Eintrag in die Liste weiterhin bei, sofern der Grundsatz der Gegenseitigkeit beachtet wird. Sie behalten die Rechte, die ihnen durch ihre Aufnahme in diese Liste vor dem Brexit verliehen wurden (bis spätestens 31. Dezember 2022).
-
Alle anderen britischen Rechtsanwälte müssen sich bei einer belgischen Anwaltskammer in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte eintragen lassen. Solche Listen sind im Gerichtsgesetzbuch nicht geregelt. Auf der niederländischsprachigen Seite gibt es bislang nur eine Liste B bei der Brüsseler Anwaltskammer.
Das bedeutet, dass britische Rechtsanwälte das belgische Ausländerrecht einhalten und den Anwaltsberuf unter ihrer britischen Berufsbezeichnung ausüben müssen. Sie können Rechtsberatung zu innerstaatlichem und ausländischem Recht leisten, dürfen jedoch nicht vor den Gerichten des gerichtlichen Standes oder dem Staatsrat auftreten.
Wohin kann ich mich mit meinen anderen Fragen zur Ausübung des Anwaltsberufs nach dem Brexit wenden?
Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften in Belgien
Avenue de la Toison d'Or 65
1060 Brüssel
Tel. 02 648 20 98
E-Mail: info@avocats.be
Orde van Vlaamse Balies
8 rue du Moniteur
1000 Brüssel
Tel. 02 227 54 70
Fax 02 227 54 79
E-Mail: info@advocaat.be
Gerichtlicher Sachverständiger/Übersetzer/Dolmetscher
Ich habe die britische Staatsangehörigkeit und arbeite als gerichtlicher Sachverständiger oder Übersetzer/Dolmetscher in Belgien. Kann ich meinen Beruf nach dem Brexit weiterhin in Belgien ausüben?
Britische Staatsangehörige, die bereits im nationalen Register eingetragen sind, bleiben dort eingetragen, wenn sie sich nach Ablauf der Übergangszeit rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten und die anderen Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen.
Britische Staatsangehörige, die bereits im nationalen Register eingetragen sind, werden daraus gelöscht, wenn sie sich nach Ablauf der Übergangszeit nicht mehr rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten.
Wohin kann ich mich mit meinen anderen Fragen zur Ausübung meines Berufs nach dem Brexit wenden?
Dienststelle Nationale Register
Für Gerichtssachverständige
NRGD-RNEJ@just.fgov.be
Für beeidigte Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher
NRBVT-RNTIJ@just.fgov.be
Tel. 02 552 28 56 oder 02 552 26 29 (FR)
Tel. 02 552 28 57 oder 02 552 28 40 (NL)
Vermittler
Ich habe die britische Staatsangehörigkeit und arbeite als zugelassener Vermittler in Belgien. Kann ich meinen Beruf nach dem Brexit weiterhin in Belgien ausüben?
Ausländische Staatsangehörige können eine Zulassung erhalten, wenn sie eine von der Föderalen Vermittlungskommission anerkannte Ausbildung absolviert haben oder wenn sie ihre Unterlagen einreichen und als gleichwertig anerkannt bekommen.
Die Zulassung in Belgien ist nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit gebunden.
Wohin kann ich mich mit meinen anderen Fragen zur Ausübung des Vermittlerberufs nach dem Brexit wenden?
Föderale Vermittlungskommission
Avenue Simon Bolivar 30 (WTC III)
1000 Brüssel
Tel. 02 552 24 00
E-Mail: secr.commissiondemediation@just.fgov.be
Notar
Ich habe die britische Staatsangehörigkeit und arbeite als Notar in Belgien. Kann ich meinen Beruf nach dem Brexit weiterhin in Belgien ausüben?
Das Gesetz, das die Organisation des Notariats regelt, schreibt eine Staatsangehörigkeitsbedingung nur im Rahmen des Verfahrens für den Zugang zum Notariat vor. So müssen Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, um an der Prüfung im Wettbewerbsverfahren für den Titel Notarsanwärter teilnehmen zu können.
Das Gesetz, das die Organisation des Notariats regelt, verpflichtet den Notar darüber hinaus, seine Kanzlei an seinem Wohnort zu errichten. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, gilt er als ausgeschieden.
Die Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts in Belgien werden von den belgischen Behörden festgelegt.
Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen zur Ausübung des Anwaltsberufs nach dem Brexit wenden?
Wenden Sie sich an die Ernennungskommission für das Notariatswesen oder an die Nationale Notarkammer.
Gerichtsvollzieher
Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen zur Ausübung des Gerichtsvollzieherberufs nach dem Brexit wenden?
Nationale Gerichtsvollzieherkammer
Juristischer Dienst
Tel. 02 538 00 92
E-Mail: info@nkgb-cnhb.be
Sprechstunde für Privatpersonen: Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr