Urteile
In der HUDOC-Datenbank finden Sie alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Fällen, in denen der belgische Staat der Beklagte war.
Die Bürgerrechte und -freiheiten werden durch die 1950 in Rom unterzeichnete europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert. Diese Konvention ist in unserer Rechtsordnung direkt anwendbar.
Jeder Bürger, der der Meinung ist, dass ein Mitgliedstaat des Europarates seine Rechte verletzt, kann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Klage einreichen.Vorher muss er jedoch alle Rechtsmittel in seinem eigenen Land ausgeschöpft haben. Denn er kann die Verletzung seiner Rechte direkt vor einem belgischen Gericht geltend machen, und die Gerichte können die in der genannten Konvention enthaltenen Bestimmungen direkt anwenden.
Wenn Sie sich für eine Klage vor dem Gerichtshof entscheiden, finden Sie alle praktischen Informationen auf diesem Link.
Die Zulassungsbedingungen für den Gerichtshof sind auf der Website des Gerichtshofs ausführlich beschrieben.
Die Funktion des Vertreters der belgischen Regierung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird innerhalb des FÖD Justiz ausgeübt. Sie besteht darin, die Verteidigung des Staates vor dem Gerichtshof zu gewährleisten sowie die Vollstreckung der Urteile des Gerichtshofs sicherzustellen.
Der FÖD Justiz veröffentlicht einen Jahresbericht über die Fälle, in denen Belgien der beklagte Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war.