Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 durch ein internationales Übereinkommen (das Römische Statut) als ständiges unabhängiges Strafgericht eingerichtet. Das Römische Statut hatte am 1. August 2011 116 Vertragsstaaten. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Den Haag (Niederlande). Dieses Rechtsprechungsorgan ist zuständig (...) für die Verurteilung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht), die seit dem 1. Juli 2002 begangen wurden.
Der Gerichtshof kann vom Sicherheitsrat mit jeder Situation befasst werden, in der in irgendeinem Land schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen werden. Wird er von einem Vertragsstaat oder vom Ankläger des Gerichtshofs aus eigener Initiative angerufen, so müssen die Verbrechen, über die der Gerichtshof entscheiden kann, im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats seines Statuts oder von Staatsangehörigen dieser Staaten oder eines Staates, der seine Zuständigkeit ausdrücklich anerkannt hat, begangen worden sein. Im Gegensatz zu den Regeln, die vor den vom Sicherheitsrat geschaffenen provisorischen internationalen Strafgerichten gelten, können Opfer während des Verfahrens vertreten und angehört werden, was eine wichtige Neuerung bei internationalen Strafprozessen darstellt.