Das Angriffsverbrechen wird definiert als „die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer aggressiven Handlung durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, die politischen oder militärischen Aktionen eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken, die aufgrund ihrer Art, ihrer Schwere und ihres Ausmaßes eine eindeutige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt“.
Die belgische Justiz hat noch keine Zuständigkeit für die Ahndung von Angriffsverbrechen.
Auf internationaler Ebene ist seit dem 17. Juli 2018 der Internationale Strafgerichtshof für die Verurteilung solcher Verbrechen zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier