Außerhalb der Ehe gibt es keine Mitmutterschaftsvermutung.
Wenn die Mitmutterschaftsabstammung nicht automatisch aufgrund einer Mitmutterschaftsvermutung festgestellt wird, kann das Kind von der Mitmutter anerkannt werden.
In einigen Fällen ist die vorherige Zustimmung des Elternteils, zu dem die Abstammung festgestellt wurde, und/oder die vorherige Zustimmung des Kindes erforderlich.
Artikel 329bis Zivilgesetzbuch (Bedingungen)
Artikel 327 bis 327/2 Zivilgesetzbuch (Verfahren)
Pränatale Anerkennung
Ein gezeugtes Kind kann während der Schwangerschaft von der Mitmutter anerkannt werden. Diese Anerkennung ist nur wirksam, wenn das Kind lebend und lebensfähig geboren wird.
Die Zustimmung der Mutter ist erforderlich.