In Belgien können sowohl allein wohnende als auch verheiratete und zusammenwohnende Personen ein Kind adoptieren. Gleichgeschlechtliche Paare können ebenfalls adoptieren.
Darüber hinaus muss jede Adoption eine Reihe von Bedingungen erfüllen und dem Kindeswohl entsprechen.
Ihr Alter
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie sind mindestens 15 Jahre älter als Ihr Adoptivkind.
Für Adoptionen durch einen Stiefelternteil gilt:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind mindestens 10 Jahre älter als Ihr Adoptivkind.
Sie durchlaufen das Verfahren
- Sie melden sich bei einer zuständigen gemeinschaftlichen Zentralbehörde.
- Sie nehmen am Vorbereitungskurs teil.
- Der Richter entscheidet, ob Sie für eine Adoption geeignet sind.
(Siehe Verfahren für Inlandsadoption oder Adoption im Ausland)
Sie dürfen adoptieren
- Wenn das Adoptivkind über 12 Jahre alt ist, muss es der Adoption zustimmen.
- Die leiblichen Eltern müssen der Adoption nach der Geburt ihres Kindes zustimmen.
- Wenn Sie verheiratet sind oder zusammenwohnen, muss Ihr Lebenspartner sein Einverständnis mit der geplanten Adoption erklären.