Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnort im Ausland haben, müssen Sie das Inlandsadoptionsverfahren in dem Land durchlaufen, in dem Sie wohnen (wenn Sie z. B. in Kenia wohnen und dort adoptieren möchten, müssen Sie das von den kenianischen Behörden vorgeschriebene Verfahren durchlaufen).
Anschließend müssen Sie die ausländische Adoptionsentscheidung der föderalen Zentralbehörde zur Anerkennung vorlegen, um die Adoption in Belgien gültig werden zu lassen.
Es kann auch sein, dass Sie als Belgier mit Wohnsitz im Ausland ein Kind in einem Drittland adoptieren (z. B. Sie leben in Kenia und möchten ein Kind aus einem anderen Land adoptieren). Auch in diesem Fall müssen Sie sich an die in beiden Ländern geltenden Verfahren halten und die ausländische Adoptionsentscheidung der föderalen Zentralbehörde vorlegen.
Die föderale Zentralbehörde prüft, ob das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnort haben, der Adoption zugestimmt hat.
Es ist notwendig, dass Sie sich vorher richtig über die vorgeschriebenen Regeln und Verfahren informieren, sowohl bei den örtlichen Behörden als auch bei den Behörden des Ursprungslandes Ihres Adoptivkindes.