Die Adoption ist eine Schutzmaßnahme für Kinder ohne Familie. Alle Kinder haben das Recht, in einer Familie aufzuwachsen, aber nicht alle Eltern haben ein Recht auf ein Kind.

Sie können ein in Belgien oder im Ausland lebendes Kind adoptieren. In der Regel werden minderjährige Kinder adoptiert, aber es ist auch möglich, einen Volljährigen zu adoptieren, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Je nachdem, in welchem Land Sie adoptieren, erkennt der Richter eine Volladoption oder eine einfache Adoption zu. Sie können also nicht selbst entscheiden, in welcher Form Sie adoptieren.

Bei einer einfachen Adoption erhalten Sie die elterliche Autorität für das Adoptivkind. Die Bindungen zur Ursprungsfamilie werden nicht abgebrochen, sodass das Adoptivkind weiterhin von ihr erbt. Auf der Seite seiner neuen Adoptivfamilie kann das Kind nur von seinen Adoptiveltern erben. Bei Volljährigen wird nur die einfache Adoption ausgesprochen.

Bei einer Volladoption gehört das Adoptivkind nicht mehr zu seiner Ursprungsfamilie und alle Bindungen zu seinen leiblichen Eltern werden abgebrochen.

Das neue Verwandtschaftsverhältnis macht eine Heirat zwischen dem Adoptivkind und einem Mitglied der Adoptivfamilie unmöglich.

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