- Inkrafttreten
- Zuständige Behörden
- Rolle
- Zahlen
- Das Kindeswohl als Priorität
- Ablehnung
- Bedeutung der FZB
Inkrafttreten
Bereits seit zehn Jahren ist unser Land an das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption gebunden, das am 29. Mai 1993 in Den Haag unterzeichnet wurde. Die Umsetzung dieses Übereinkommens in das belgische Recht führte zu einer tiefgreifenden Reform des Adoptionswesens, die am 1. September 2005 in Kraft trat.
Am selben Tag wurde innerhalb des FÖD Justiz die Abteilung für internationale Adoption eingerichtet, um die wichtige Aufgabe als Föderale Zentralbehörde (FZB) zu übernehmen.
Zuständige Behörden
Eine Adoption erfordert eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Befugnisebenen in unserem Land. So arbeiten der FÖD Justiz und seine föderale Zentralbehörde mit den Gemeinschaften zusammen. Die Gemeinschaften verfügen über eigene Zuständigkeiten, die von ihren Zentralbehörden verwaltet werden. Darüber hinaus arbeitet der Dienst auch mit der Justiz, dem FÖD Auswärtige Angelegenheiten, den belgischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland, dem Ausländeramt, den zugelassenen Adoptionsdiensten und den Standesämtern zusammen. Alle diese Instanzen befassen sich mit Aspekten, die das Adoptionsrecht betreffen.
In Belgien verfügen die Föderalbehörde und die Gemeinschaften über unterschiedliche und abgegrenzte Zuständigkeiten im Bereich der Adoption.
Die grundlegenden Voraussetzungen für eine Adoption (Alter, Eignung, Zustimmung, Auswirkungen der Adoption usw.) und die wichtigsten Verfahrensregeln werden auf föderaler Ebene festgelegt. Jede Gemeinschaft regelt dann die Vorbereitung, die Überwachung der Adoption und die postadoptive Betreuung in ihren eigenen Dekreten.
Rolle
Die föderale Zentralbehörde (FZB) erkennt die ausländischen Adoptionsentscheidungen an und registriert sie. In den meisten Fällen handelt es sich um internationale Adoptionen eines Kindes, das dann nach Belgien umzieht. In weniger Fällen handelt es sich um nicht internationale ausländische Adoptionen von Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnort im Ausland haben (im Ausland lebende Belgier).
Die FZB muss prüfen, wie die Adoption festgestellt wurde: Wurde sie von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes des Kindes genehmigt? Bei der Kontrolle der materiellen Voraussetzungen stützt sich die FZB nicht nur auf die Regeln des zwingenden belgischen Rechts, sondern überprüft auch sorgfältig, ob die Adoption mit dem Wohl und den Grundrechten des Kindes vereinbar ist.
Das Ziel der Adoption ist es, für jedes Kind eine geeignete Adoptivfamilie zu finden: Dies ist eine Frage des Kindeswohls. Das primäre Ziel der Adoption ist es somit nicht, dem Kinderwunsch der Adoptiveltern zu entsprechen.
Zahlen
Vom 1. September 2005 bis zum 31. August 2015 hat die föderale Zentralbehörde (FZB) 4 331 Adoptionsfälle bearbeitet:
- 3 755 internationale Adoptionen (86,7 %) wurden anerkannt und registriert.
- 3 620 Kinder (48 % Jungen und 52 % Mädchen) wurden von ihrer Adoptivfamilie aufgenommen.
In einigen Fällen konnten Geschwister zusammen adoptiert werden. 245 Familien haben 2 Kinder aufgenommen, 20 Familien 3 Kinder und 4 Familien 4 Kinder.
129 Volljährige wurden außerdem adoptiert. 12,65 % der Fälle wurden im Rahmen des Haager Übereinkommens durchgeführt, an das 95 Staaten gebunden sind.
Entwicklung der Anzahl der Adoptionen von Minderjährigen pro Land
Die meisten adoptierten Kinder kamen aus Äthiopien, China, Kasachstan, Kolumbien und Russland.
Altersentwicklung der Adoptierten
Auch das Profil der Kinder hat sich entwickelt. Während früher überwiegend Kleinkinder adoptiert wurden, ist das Altersprofil heute diverser. Hinzu kommt, dass mehr Kinder mit besonderen Bedürfnissen zur Adoption freigegeben wurden.
Kurve der Anzahl der Adoptionen sinkt
Der Rückgang der Anzahl der internationalen Adoptionen seit 2010 wurde nicht nur in Belgien verzeichnet, sondern auch in den Nachbarländern. Diese Entwicklung lässt sich durch mehrere Faktoren erklären. Da mehr Länder das Haager Übereinkommen ratifiziert haben, wird das Kindeswohl zunehmend berücksichtigt. Da sich die Ursprungsländer wirtschaftlich entwickeln und eine Mittelschicht entsteht, benötigen außerdem weniger Kinder eine internationale Adoption. In der Tat berücksichtigen immer mehr Länder das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass eine Adoption nur als letztes Mittel gewählt wird, wenn alle anderen Optionen (wie Inlandsadoptionen) in Betracht gezogen wurden. Aus diesem Grund wird ein Anstieg der Inlandsadoptionen im Ursprungsland verzeichnet.
Das Kindeswohl als Priorität
Bei jedem Fall prüft der internationale Adoptionsdienst, ob andere Lösungen in Betracht gezogen wurden. So untersucht der Dienst die aktuellen Lebensbedingungen des Kindes. Lebt es noch bei den leiblichen Eltern? Wird es von seinen Geschwistern getrennt? Geht es in die Schule? Gehört es zu einem kulturellen oder sozialen Netzwerk? Außerdem: Welche familiären und affektiven Bande bestehen zwischen Adoptiertem und Adoptierenden? Unter welchen Umständen wird der Adoptierte aufgenommen und was sind die wahren Gründe für die Adoption?
Darüber hinaus achtet die föderale Zentralbehörde (FZB) besonders auf eine mögliche Störung der Familienordnung. So verstoßen Adoptionen zwischen Bruder und Schwester gegen die öffentliche Ordnung und ihre Anerkennung wird systematisch verweigert.
Für die FZB ist besonders wichtig, dass die Vermittlung korrekt abläuft und dass die zuständigen Behörden kontrollieren, wie sich die Beziehung zwischen dem Kind und seiner Adoptivfamilie entwickeln. Die Anerkennung einer Adoption, bei der die Adoptierenden selbst ihr Kind auswählen, wird beispielsweise immer abgelehnt.
Ablehnung
Vom 1. September 2005 bis zum 31. August 2015 hat die föderale Zentralbehörde (FZB) die Anerkennung von 576 Adoptionen verweigert, vorwiegend in Kongo, Ghana, Kamerun, Ruanda und der Türkei.
Natürlich deckt der internationale Adoptionsdienst auch Missbrauch auf. Insbesondere wird die Adoption manchmal dazu verwendet, die Vorschriften über die Staatsangehörigkeit, den Zugang zum Hoheitsgebiet und den Aufenthalt von Ausländern zu umgehen. Eine Adoption ist jedoch kein Mittel, um Kinder zum Studium nach Belgien zu holen oder sie in den Genuss von Gesundheitsversorgung oder Sozialversicherung kommen zu lassen.
Die FZB lehnt die Anerkennung einer Adoption auch ab, wenn die Adoptiveltern das gesamte Adoptionsverfahren im Ausland persönlich regeln, ohne zuvor in Belgien das Vorbereitungs- und Eignungsverfahren durchlaufen zu haben (sog. frei begleitete Adoptionen). Diese Problematik stellt sich vor allem in Fällen mit dem Kongo, Ruanda, Burundi, Kamerun, Ghana, Guinea, Bulgarien, Rumänien, der Türkei und Polen.
Seit dem Gesetz vom 11. April 2012 kann die FZB trotzdem noch einige dieser Adoptionsverfahren unter sehr strengen Bedingungen regularisieren.
Bedeutung der FZB
Die Arbeit der föderalen Zentralbehörde (FZB) erfordert gute Kenntnisse der ausländischen Gesetzgebung sowie ein Verständnis der örtlichen Kulturen und Gepflogenheiten. Die FZB nimmt ihre Aufgabe sehr ernst und erkennt in Belgien gerne alle Adoptionen an, die den Bestimmungen und Grundsätzen der belgischen und internationalen Gesetzgebung entsprechen. Die Arbeit wird gewissenhaft ausgeführt, denn die Adoption bestimmt über die Zukunft eines Kindes – eines Kindes, das in den meisten Fällen keine andere Verteidigung hat als die Rechte, die es aus der belgischen und internationalen Gesetzgebung ableitet.
Aktuelle Nachrichten: Zehnter Jahrestag des neuen Adoptionsgesetzes