Von einer Inlandsadoption spricht man, wenn Personen, die in Belgien wohnen, ein Kind adoptieren, das ebenfalls in Belgien wohnt.
Die meisten Inlandsadoptionen werden von Stiefeltern durchgeführt: Sie adoptieren das Kind ihres Lebenspartners.
Die Zahl der Kinder, die jedes Jahr in Belgien zur Adoption freigegeben werden, ist sehr gering.
Die gemeinschaftliche Zentralbehörde (GZB) begleitet Sie während des gesamten Verfahrens.
Wenn Sie in der Flämischen Region wohnen, wenden Sie sich bitte an:
Kind en Gezin, Vlaamse centrale autoriteit voor adoptie (VCA) |
Hallepoortlaan 27 |
1060 Brussel |
Tel. 02 533 14 76 |
www.kindengezin.be |
E-Mail: adoptie@kindengezin.be |
Sie in der Wallonischen Region wohnen, wenden Sie sich je nach Ihrem Wohnort an:
Ministerium der Französischen Gemeinschaft | Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft |
Generaldirektion für Jugendhilfe Direktion für Adoption |
Zentrale Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA) |
Avenue Léopold II 44 - 1080 Brüssel | Aachener Straße 62 – 4700 Eupen |
Tel. 02 413 41 35 | Tel. 087 59 64 48 |
www.adoptions.be | www.ostbelgienlive.be |
E-Mail: adoptions@cfwb.be | E-Mail: zbga@dgov.be |
Wenn Sie in der Region Brüssel-Hauptstadt wohnen, können Sie zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Flämischen Gemeinschaft wählen.
Die Behörde sendet Ihnen ein Anmeldeformular zu und legt eine Akte an. Wenn Sie das Anmeldeformular zurückgesendet haben, erhalten Sie ein Überweisungsformular. Nach der Zahlung erhalten Sie ein ausführliches Informationspaket. Das Vorbereitungszentrum wird informiert und nimmt Sie in die Gruppe auf, die Ihrem Wohnort am nächsten ist.