Eine Adoption ist immer ein sehr emotionales Ereignis. Wenn die beteiligten Dienste gut zusammenarbeiten, können sie für die notwendige Objektivität und Sicherheit sorgen, sowohl für die Eltern, die sich für die Adoption beworben haben, als auch für die adoptierten Kinder.
Die Bemühungen um eine gute Zusammenarbeit sind zweifellos notwendig bei internationalen Adoptionen, da die Zuständigkeiten auf verschiedene Ebenen entfallen.
- Die Föderale Zentralbehörde (FZB) legt die Grundregeln fest und bewertet, ob die Adoptionen korrekt durchgeführt werden.
- Die Zentralbehörden der Gemeinschaften (ZB) unterstützen und begleiten die Adoptionskandidaten (Adoptierende und Adoptierte).
In diesem Kooperationsprotokoll erkennen sich die Zentralregierung und die Gemeinschaften als wahrhafte Arbeitspartner an und verpflichten sich, mehr Informationen auszutauschen und das Verfahren transparenter zu gestalten:
- Neue Adoptionsländer (Adoptionspartner) werden so engmaschig kontrolliert, bevor der erste Fall bearbeitet wird.
- Wenn ein Land genehmigt wurde, tauschen die ZB der Gemeinschaften und die FZB laufend entsprechende Informationen über das betreffende Land aus.
Die Abstimmungs- und Kontrollkommission für Adoptionen wacht über alle genehmigten Adoptionspartner. Die Funktionsweise dieser Partner ist regelmäßig Gegenstand von Diskussionen. Durch regelmäßige Kontrollen lassen sich Probleme schnell aufdecken.
Weitere Informationen
Protokoll über die Zusammenarbeit bei internationalen Adoptionen