Die föderale Kontaktstelle „Internationale Kindesentführungen“ wurde am 27. Januar 2005 innerhalb des FÖD Justiz eröffnete.

Die föderale Kontaktstelle ist hauptsächlich zuständig für:

  • Auskünfte über internationale Kindesentführungen und über grenzüberschreitende Besuchsrechte 
  • die Beratung der Personen, die mit solchen Situationen konfrontiert sind, über weitere zuständige Institutionen 
  • die Bearbeitung von Einzelfällen im Bereich der internationalen Kindesentführungen oder von grenzüberschreitenden Besuchsrechten unter Anwendung internationaler Instrumente

Die föderale Kontaktstelle ist rund um die Uhr (24/7) erreichbar.