Die föderale Kontaktstelle „Internationale Kindesentführungen“ wurde am 27. Januar 2005 innerhalb des FÖD Justiz eröffnete.
Die föderale Kontaktstelle ist hauptsächlich zuständig für:
- Auskünfte über internationale Kindesentführungen und über grenzüberschreitende Besuchsrechte
- die Beratung der Personen, die mit solchen Situationen konfrontiert sind, über weitere zuständige Institutionen
- die Bearbeitung von Einzelfällen im Bereich der internationalen Kindesentführungen oder von grenzüberschreitenden Besuchsrechten unter Anwendung internationaler Instrumente
Die föderale Kontaktstelle ist rund um die Uhr (24/7) erreichbar.