Besteht die Gefahr einer internationalen Entführung für Ihr Kind durch den anderen Elternteil (Vater oder Mutter), haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können die Gemeindeverwaltung am Wohnort Ihres Kindes bitten, keinen Reisepass auf den Namen Ihres Kindes ohne Ihre vorherige schriftliche Genehmigung auszustellen. Siehe auch: Häufig gestellte Fragen über den belgischen Pass.
- Sie können einen Anwalt konsultieren, um ein Urteil zu erwirken, das die Situation des Kindes regelt und möglicherweise bestimmte Maßnahmen vorsieht, um eine Entführung zu verhindern (z. B. ein Ausreiseverbot).
- Wenn ein Gerichtsurteil dem anderen Elternteil verbietet, mit dem Kind das belgische Hoheitsgebiet zu verlassen, können Sie die örtliche Polizei am Wohnort des Kindes bitten, Ihr Kind und den anderen Elternteil vorsorglich im Schengener Informationssystem ausschreiben zu lassen.
- Sie können Ihr Umfeld und das Umfeld Ihres Kindes über das Entführungsrisiko informieren. Bitten Sie darum, auf alarmierende Anzeichen zu achten und Sie zu warnen.
Die föderale Kontaktstelle steht Ihnen zur Verfügung, um Sie für Ihre Situation individuell zu beraten.