Haben Sie Schwierigkeiten, regelmäßigen Kontakt zu Ihrem im Ausland lebenden Kind zu halten?
Bedingungen, um einen Antrag auf Wiederherstellung oder Organisation von Kontakten zu stellen
Wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind, können Sie bei der föderalen Kontaktstelle einen Antrag auf Wiederherstellung oder Organisation von Kontakten zu Ihrem Kind stellen:
- Ihr Kind wohnt in einem Land, das an das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte von Kindesentführungen gebunden ist
- Ihr Kind ist unter 16 Jahre alt
Antrag auf Wiederherstellung oder Organisation von Kontakten
Um einen Antrag auf Organisation oder wirksamen Schutz der Kontakte zu Ihrem Kind zu stellen, müssen Sie:
- zwei Vollmachten ausfüllen, datieren und unterschreiben, mit denen Sie die belgische Zentralbehörde und die ausländische Zentralbehörde bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln
- ein Antragsformular ausfüllen, datieren und unterschreiben
- die für einen Antrag auf Organisation oder wirksamen Schutz von Kontakten erforderlichen Unterlagen beifügen:
- Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes
- etwaige(s) Gerichtsurteil(e) über die Situation des Kindes
- eine Kopie etwaiger schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Eltern über die Situation des Kindes
- ein Farbfoto des Kindes und, wenn möglich, des anderen Elternteils
- ggf. Kopien bei der Polizei erstatteter Anzeigen
Diese Antragsformulare, Vollmachten und beigefügten Unterlagen müssen per Post an die Föderale Kontaktstelle gesendet oder am Empfang des FÖD Justize abgegeben werden.
Sie können auch um Termin bei einem Mitarbeiter der föderalen Kontaktstelle beantragen, um Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars zu erhalten oder sonstige nützliche Auskünfte zu erhalten.
Bearbeitung des Antrags
Was tut die föderale Kontaktstelle?
In ihrer Funktion als belgische Zentralbehörde nimmt die Föderale Kontaktstelle die folgenden Aufgaben wahr:
- Sie analysiert den Antrag der Organisation oder den effektiven Kontaktschutz.
- Sie lässt den Antrag und die beigefügten Unterlagen in eine Amtssprache des Staates, in dem sich das Kind befindet, übersetzen.
- Sie übermittelt den Antrag der Organisation oder den effektiven Kontaktschutz an die ausländische Zentralbehörde.
- Sie ersucht darum, den Aufenthaltsort des Kindes zu finden oder zu bestätigen.
- Sie ersucht um die Einleitung eines Verständigungsverfahrens, um die Wiederaufnahme regelmäßiger Kontakte auf freiwilliger Basis zu erwirken.
- Sie ersucht im Falle des Scheiterns des Verständigungsverfahrens um die Einleitung eines Verfahrens bei den ausländischen Rechtsprechungsorganen, um ein Kontaktrecht zu erwirken oder die praktischen Modalitäten für die Kontakte zu organisieren.s
In Einzelfällen und unter besonderen Voraussetzungen kann der FÖD Justiz Ihnen finanzielle Unterstützung gewähren, insbesondere damit Sie Ihr Kind im Ausland besuchen können.
Internationale Regelungen
Die Föderale Kontaktstelle kann in ihrer Funktion als belgische Zentralbehörde nur dann tätig werden, wenn eine internationale Regelung (bezüglich des Kontakts von Eltern mit ihrem im Ausland lebenden Kind) Belgien und das Land, in dem sich das Kind befindet, miteinander verbindet.
In diesem Rahmen erhält die Föderale Kontaktstelle auch Anfragen aus dem Ausland, wenn ein im Ausland lebender Elternteil den Kontakt zu seinem in Belgien lebenden Kind wiederherstellen oder organisieren möchte.
Wenn es keine gültigen internationalen Regelungen gibt, wird die Föderale Kontaktstelle Sie an andere kompetente Beteiligte verweisen, z. B. an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten.