Das Jugendschutzrecht zielt auf Erziehung, Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein, Resozialisierung und den Schutz der Gesellschaft ab.
Seit der sechsten Staatsreform sind die Gemeinschaften für den wichtigsten Teil dieses Bereichs zuständig.
Weitere Informationen
- Wallonien ► http://www.aidealajeunesse.cfwb.be/
- Flandern ► https://jongerenwelzijn.be/
- Gerichtshöfe und Gerichte ► https://www.rechtbanken-tribunaux.be/fr/tribunaux-et-cours/tribunal-de-premi%C3%A8re-instance