Nationaler Aktionsplan für Kinder

Der Nationale Aktionsplan für Kinder wurde 2005 von der Föderalregierung und den Regierungen der Regionen und der Gemeinschaften verabschiedet. Dieser Plan greift 10 prioritäre Themen im Bereich der Kinderrechte auf:

  • Kindern Vorrang geben
  • Armut beseitigen: auf die Kinder setzen
  • Kein Kind vergessen
  • Sich um jedes Kind kümmern
  • Jedem Kind den Zugang zu Bildung ermöglichen
  • Kinder vor Missbrauch und Ausbeutung schützen
  • Kinder vor Krieg schützen
  • HIV/AIDS bekämpfen
  • Kindern zuhören und ihre Teilhabe gewährleisten
  • Die Erde für die Kinder schützen.

Diese zehn Prioritäten werden vollen allen Regierungen aktiv unterstützt und stellen das erklärte Ziel dar.

Föderaler Jahresbericht über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Das Gesetz vom 4. September 2002 zur Einführung eines Jahresberichts über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes sieht vor, dass die Föderalregierung auf Initiative des Justizministers dem Bundesparlament einen Bericht über die Politik zur Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens übermittelt.
Der Bericht besteht aus zwei Teilen. Der eine ist ein allgemeiner Bericht über alle verabschiedeten Maßnahmen in jeder Abteilung. Der zweite Teil ist ein föderaler Aktionsplan und stellt die Projekte vor, die in der Zukunft umgesetzt werden sollen.

Dieser Bericht ermöglicht es, in regelmäßigen Abständen die verschiedenen Maßnahmen der Föderalregierung zu verfolgen.

Der fünfte Föderale Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (2007–2009) wurde im Januar 2010 an das Föderale Parlament übermittelt.

Die Nationale Kommission für die Rechte der Kinder

Die Nationale Kommission für die Rechte der Kinder (CNDE) wurde am 19. September 2005 durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Region Flandern, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Region Wallonien, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Französischen Gemeinschaftskommission ins Leben gerufen.

Die CNDE ist seit 2007 tätig. Sie ist eine Beratungsplattform, in der die Behörden des Föderalstaats, der Gemeinschaften und der Regionen sowie die gesellschaftlichen Verbündnisse, die auf dem Gebiet der Kinderrechte tätig sind, zusammentreten. Ihre Hauptaufgabe ist die Verfassung und Präsentation des Fünfjahresberichts über die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Sie trägt außerdem zur Ausarbeitung anderer Dokumente über die Rechte des Kindes bei, die der belgische Staat vor internationalen Instanzen vorlegen muss. Sie prüft und beaufsichtigt die Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes und kann Vorschläge oder unverbindliche Empfehlungen bei den zuständigen Behörden vorbringen.

Die Arbeit der CNDE trägt somit zu einer verbesserten Überwachung der guten Anwendung der nationalen und internationalen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Kinderrechte bei.