Der Vormundschaftsdienst ist dafür zuständig, eine spezifische Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer einzurichten.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind Jugendliche ausländischer Herkunft, die ohne ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter nach Belgien kommen.
Sie sind sehr verletzlich, da sie stärker dem Menschenhandel und den verschiedenen Formen der (sexuellen oder wirtschaftlichen) Ausbeutung ausgesetzt sind.
Sie können auf die Hilfe eines Vormunds zählen, der sie bei allen Schritten im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt in Belgien unterstützt. Dieser Vormund ist dem Vormundschaftsdienst angegliedert.

Beim Vormundschaftsdienst sorgen wir dafür, dass die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gewahrt werden.

Im Falle eines Konflikts zwischen dem Minderjährigen und dem Vormund kann der Friedensrichter eine Vormundschaft beenden.