Jede Behörde kann die Anwesenheit eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers dem Vormundschaftsdienst melden. Auch eine Privatperson oder ein Rechtsanwalt kann einen Minderjährigen melden.

Meldungen werden mithilfe eines Formblatts vorgenommen.

Wir haben einen Bereitschaftsdienst an 7 Tagen in der Woche und sind rund um die Uhr über die Notfallnummer 078 15 43 24 erreichbar.
Es wurden Informationsbroschüren erstellt und in verschiedene Sprachen übersetzt, die sich speziell an Minderjährige richten.