Die Folgen einer Anerkennung können sehr unterschiedlich sein. Besonders zu erwähnen sind:

  • Der FÖD Justiz zahlt die Besoldungen der Diener der Kulte oder der Vertreter in anerkannten Ortsgemeinschaften, und der betreffende föderale öffentliche Dienst zahlt die Pensionen.
  • Anerkannte Kulte können bei den Regionen (Kulte) oder den Föderalbehörden (Weltanschauungen) Anträge auf Anerkennung einreichen und können von den Ortsgemeinschaften finanziert werden. Die Gemeinden oder Provinzen (je nach territorialer Organisation des Kultes bzw. der Weltanschauung) tragen die Defizite.
  • Den Verwaltungen, die mit der Verwaltung des betreffenden Kultes betraut sind, wird eine Persönlichkeit des öffentlichen Rechts zuerkannt. Das bedeutet, dass sie die beweglichen und die unbeweglichen Güter verwalten, die für die Ausübung des Kultes benötigt werden.
  • Die Regionen (über die Kirchenräte oder -verwaltungen) üben die Kontrolle über die Buchhaltung und die zivilen Handlungen der oben genannten Verwaltungen für anerkannte Kulte aus. Die Föderalbehörde kontrolliert über die Dienststelle für Kulte und organisierten Säkularismus die Buchhaltung und die zivilen Handlungen des Zentralen Freigeistigen Rates.
  • Die Regionen können sich an der Finanzierung von Bau- oder Reparaturkosten für Gebäude anerkannter lokaler Gemeinschaften beteiligen.
  • Der Kult bzw. die weltanschauliche Organisation hat das Recht, eine bestimmte Anzahl von Gefängnisgeistlichen oder Beratern in den Strafanstalten einzusetzen.
  • Der Kult bzw. die weltanschauliche Organisation kann Lehrkräfte ernennen und die Religion bzw. die Weltanschauung in den Unterricht einbeziehen.
  • Der Kult bzw. die weltanschauliche Organisation kann von verschiedenen Behörden Zuschüsse mit oder ohne verbindlichen Charakter erhalten.