Die Vollmacht kann sofort in Kraft treten, wenn Sie dies wünschen.

Sie können die Vollmacht auch ab dem Zeitpunkt beginnen lassen, an dem Sie (der Vollmachtgeber) nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Damit sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern und keine Vollmacht mehr ausstellen können.

Der außergerichtliche Schutz tritt ohne Einbeziehung des Gerichts in Kraft.