Von wem?

Die rechtliche Betreuung kann von der zu schützenden Person selbst, ihrer Familie, einem anderen Interessehabenden (Nachbar, Krankenwärter oder Sozialarbeiter) oder vom Prokurator des Königs beantragt werden. Daneben kann der Richter in einer Reihe von Fällen eine Maßnahme von Amts wegen ergreifen (Unterbringung zur Beobachtung in einer Krankenhausumgebung, Internierung ...).

Wie?

Klicken Sie hier, um zu erfahren, welche Informationen und Unterlagen Sie benötigen, um einen Antrag auf gerichtlichen Schutz zu stellen.

Durch eine Antragschrift. Seit dem 1. Juni 2021 wird der Antrag auf elektronischem Wege über das Zentralregister für den Schutz von Personen (ZRSP) eingereicht. 

Der computergestützte Antrag enthält eine Reihe von Feldern, die ausgefüllt werden müssen. Diese ausgefüllten Felder werden dem Richter insbesondere Hinweise auf das soziale Netz der geschützten oder zu schützenden Person oder auf ihre familiäre, moralische oder materielle Situation geben. Außerdem wird es möglich sein, Vorschläge zur rechtlichen Betreuung zu machen (wer kann zum Verwalter ernannt werden, wer kann als Vertrauensperson fungieren, wie groß ist der Umfang der Aufgabe? usw.). Dort muss auch angegeben werden, ob man sich für eine Eintragung in das Zentralregister für den Schutz von Personen entscheidet oder nicht, was mögliche Auswirkungen auf den computergestützten Ablauf und die Verfolgung des Verfahrens haben wird.

Je mehr Informationen der Antrag enthält, desto einfacher ist es für den Richter, eine rechtliche Betreuung zu konzipieren, die auf die Situation der geschützten Person zugeschnitten ist.

Bei welchem Friedensrichter?

Der Richter, der den Antrag bearbeitet, ist der Bezirksrichter am Wohnort der zu schützenden oder bereits geschützten Person. Sofern nicht anders beantragt, ist er es, der den Fall später weiter begleitet.

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

Ein ärztliches Attest („ausführliche ärztliche Bescheinigung“) ist nur dann erforderlich, wenn der Antrag die Selbstbestimmung der Person beeinträchtigen wird. (Klicken Sie hier, um die deutsche Version der Bescheinigung anzusehen.)

Diese Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn der Antrag einen Verschwender betrifft (eine Person, die ihr Einkommen für unnötige Ausgaben verschwendet).

Wie hoch sind die Kosten?

Bei Antragstellung kann ein Beitrag von 24 Euro zum Haushaltsfonds für den weiterführenden juristischen Beistand verlangt werden. Wenn die Zahlung bestätigt wird, wird der Fall in die Rolle des zuständigen Gerichts aufgenommen.