Jeder Interessehabende oder der Prokurator des Königs kann jederzeit eine Änderung der auferlegten Regelung beantragen (Wechsel des rechtlichen Betreuers, Änderung der Handlungen, zu denen die geschützte Person nicht fähig ist, usw.).
Zu diesem Zweck stellt er einen Antrag. Seit dem 1. Juni 2021 wird der Antrag elektronisch über das Zentralregister für den Schutz von Personen eingereicht.
Darüber hinaus bewertet der Richter von Amts wegen die Maßnahmen neu, wenn er dies für notwendig hält oder wenn sich die Umstände nach Ansicht des rechtlichen Betreuers grundlegend geändert haben.