Die Schutzregelung sieht Maßnahmen für Personen vor, die nicht mehr völlig selbstbestimmt leben können. Sie trat am 1. September 2014 in Kraft.

Diese Regelung soll die betroffene Person vor sich selbst (z. B. davor, dass sie Geld ausgibt, das sie nicht hat) und vor dem Missbrauch durch Dritte (z. B. sie dazu zu bringen, einen Gegenstand zu einem übermäßig hohen Preis zu kaufen, ohne dass sie sich dessen bewusst ist) schützen.

Ziel ist es, dass die geschützte Person so weit wie möglich selbstbestimmt lebt. So kann sie ihr Leben weiterleben und im Rahmen ihrer Fähigkeiten am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Daher werden die Fähigkeiten der zu schützenden Person als Ausgangspunkt genommen: Welche Entscheidungen kann sie noch allein treffen? Bei welchen Entscheidungen braucht sie Hilfe? Welche Entscheidungen sollten besser von anderen für sie getroffen werden?